Selbstanzeige ade!

Für diejenigen, die „vergessen“ haben ihr tatsächliches Gehalt bei der Steuererklärung wahrheitsgemäß anzugeben, gab es bis jetzt noch einen Ausweg- die Selbstanzeige.
Doch jetzt ist sie nur noch eingeschränkt möglich.
Diese Selbstanzeige ist künftig nur noch wirksam, wenn mir ihr „zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollständigem Umfang dir unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachgeholt“ werden.
Der renommierte Münchner Rechtsanwalt für Steuerrecht Eberhard Simon hat das Thema für uns erläutert.

Für einen vollständigen Bericht lesen Sie die aktuelle Ausgabe Network-Karriere,welche ab dem 23. Juli an den stark frequentierten Bahnhof- und Flughafen- Kiosken erhältlich ist.