Heidelberg (13.12.2012) – Wer beruflich international tätig ist, muss auch länderübergreifend versichert sein. Das gilt insbesondere für die Berufsunfähigkeitsversicherung, deren Wichtigkeit oft unterschätzt wird. Für selbständige Unternehmer ist außerdem die Risikolebensversicherung eine sinnvolle Option, um für den schlimmsten Fall seine Hinterbliebenen finanziell abzusichern.
Das eigene Unternehmen, Kinder im Kleinkind- und Schulalter und obendrein noch in der ganzen Welt auf Reisen: Beim großen Spagat zwischen Beruf und Familie bleibt nicht viel Zeit übrig. Die wenigen Stunden sollen dann sinnvoll genutzt werden und sind eigentlich zu wertvoll, um sich mit negativen Dingen wie Unfall oder Tod zu beschäftigen.
Absolutes Muss: Berufsunfähigkeitsversicherung und Hinterbliebenenschutz
Unabhängig vom Beruf, ob selbständig oder angestellt: Die Berufsunfähigkeit ist nicht vorhersehbar und kann jederzeit eintreten. Wer über die deutschen Landesgrenzen hinaus beruflich aktiv ist, der sollte unbedingt darauf achten, dass sein Versicherungsschutz auch im Ausland greift.
Gerade für selbständige Unternehmer mit Familie ist es sinnvoll, auch für den schlimmsten Fall, den eigenen Tod, vorzusorgen. Denn unter Umständen steht dann die wirtschaftliche Existenz der Familie auf dem Spiel. Mit dem frühzeitigen Abschluss einer Risikolebensversicherung können sie ihre Familie zu günstigen Tarifen für den Ernstfall finanziell absichern.
Altersvorsorge: Welches Renten-Modell passt zur Selbständigkeit?
Auch für die private Altersvorsorge gilt: Je früher, desto besser. Wer sein eigener Chef ist, zahlt nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und kann sich so ein zusätzliches Vermögen aufbauen. Die Basisrente bietet sich genau dafür an. Außerdem können die Beiträge als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Aktuell liegt bei Ledigen der Freibetrag bei 14.800 Euro (2013: auf 15.200 Euro steigend). Bei gemeinsam veranlagenden Ehepaaren liegt der Freibetrag derzeit bei 29.600 (2013: 30.400 Euro).
Die Basisrente lässt zu jedem Zeitpunkt eine Reduzierung, Stundung oder Freistellung der Beiträge zu. Besonders interessant für selbständige Unternehmer ist die flexible Handhabung des Eintrittszeitpunkts: Das Alter beträgt beim Rentenbeginn mindestens 62 und höchstens 85 Jahre.
Dies war der letzte Fall der 5-teiligen Ratgeber-Serie zur Altersvorsorge junger Akademiker.
Mehr dazu: www.heidelberger-leben.de/altersvorsorge/basisrente/
Fall 1: Ratgeber-Text „Bachelor-Absolventen“ bitte mit diesem Link aufrufen: http://bitly.com/PnnmgZ
Fall 2: Angestellter Ingenieur, Ende 20, Hochzeit und Kinder geplant – bitte mit diesem Link aufrufen: http://bit.ly/ZkEUft
Fall 3: Angestellter Assistenzarzt, Ende 20, bitte mit diesem Link aufrufen: http://bit.ly/SYRMVG
Fall 4: Alleinerziehend, berufstätig, Kind im Kindergarten-Alter, bitte mit diesem Link aufrufen: http://bit.ly/Tq9q29
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Der Abdruck ist frei.
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