Schummer: Bund baut Barrierefreiheit aus – Nun sind Länder, Kommunen und Betriebe am Zug

Bundestag verabschiedet neues
Behindertengleichstellungsgesetz

Der Deutsche Bundestag verabschiedet am morgigen Donnerstag die
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes. Dazu erklärt der
Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag, Uwe Schummer:

„Nach 14 Jahren ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
renovierungsbedürftig. Seit 2009 ist die
UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland geltendes Recht. Die
unionsgeführte Bundesregierung hat daher das Gesetz insgesamt
modernisiert und an die Konvention angepasst.

Mit dem BGG hat sich der Bund 2002 verpflichtet, in seinem
Verantwortungsbereich Barrierefreiheit schrittweise umzusetzen. Die
Bundesländer haben mit ihren Landesgleichstellungsgesetzen
nachgezogen. Jetzt wird das BGG an neue Zielgruppen und Standards
angeglichen. Angebote in Leichter Sprache gehen auf die Bedürfnisse
von Menschen mit Lernbeeinträchtigungen und psychischer Erkrankung
ein. Firmen, die vom Bund Drittmittel erhalten, sind künftig an die
Richtlinien des BGG gebunden. Damit wirkt das Gesetz mittelbar in die
Wirtschaft hinein.

Eine neue Bundesfachstelle für Barrierefreiheit wird
Bundesbehörden künftig beim Thema Barrierefreiheit unterstützen und
mittelfristig auch Private, Kommunen und öffentliche Einrichtungen
beraten. Ein neues, kostenloses Schlichtungsverfahren soll außerdem
verhindern helfen, dass Menschen mit Behinderungen im Streitfall
langwierige Gerichtsverfahren durchlaufen müssen. Nicht nur Verbände,
sondern auch Einzelpersonen können die Schlichtungsstelle
einschalten. Sie wird bei der Beauftragten für die Belange
behinderter Menschen angesiedelt und arbeitet unabhängig.

Der Bund geht mit dem neuen BGG mit gutem Beispiel voran. Die
Länder, die Kommunen und die Wirtschaft sind jetzt am Zug,
Barrierefreiheit in ihrer Verantwortung zu realisieren.“

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