Schuldenfrei nach 8 Monaten und 5 % Quotenzahlung – Insolvenzrecht Dresden

Schuldenfrei nach 8 Monaten und 5 % Quotenzahlung – Insolvenzrecht Dresden

Sachverhalt – Insolvenzrecht Dresden

Der Schuldner hatte aus früherer Selbstständigkeit gegenüber 15 Gläubigern ca. 180.000,00 EUR Schulden. Der Schuldner nahm eine Festanstellung an. Die Gläubiger versuchten regelmäßig die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner.

Mit seinem Problem wandte sich der Schuldner an die Kanzlei Horrion. Das Ziel der Beratung war die Befreiung des Mandanten von seinen Verbindlichkeiten.

Rechtslage – Insolvenzrecht Dresden

Dem Mandanten wurden 2 Wege zur Erlangung der Restschuldbefreiung aufgezeigt.

Der erste Weg war die Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mit dem Ziel der Restschuldbefreiung nach 6 Jahren, §§ 304 ff, § 287 II InsO.

Der zweite Weg war ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan, welcher im Insolvenzantragsverfahren einzureichen war, § 305 I Nr. 4 InsO. Bei Zustandekommen des Schuldenbereinigungsplans wäre das Insolvenzverfahren beentet.

Voraussetzung für den gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan war ein Angebot zur angemessenen Schuldenbereinigung. Eine Person aus dem persönlichen Umfeld war bereit, an die Gläubiger eine Quote von 5 % zu zahlen.

Der Insolvenzantrag wurde zusammen mit dem Schuldenbereinigungsplan bei Gericht eingereicht. Das Gericht stellte allen Gläubigern den Schuldenbereinigungsplan zur Stellungnahme zu.

Nach Ablauf der Monatsfrist war erforderlich:

– Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger
– die zustimmenden Gläubiger mussten mehr als 50 % der Gesamtforderung halten
– die Nichtreaktion eines Gläubigers galt gemäß § 308 I 1 InsO als Zustimmung

Im vorliegenden Fall hatten 8 Gläubiger Zustimmung erklärt und 2 Gläubiger nicht geantwortet. Diese 10 Gläubiger hatten Summenmehrheit.

Auf die Anträge der Kanzlei Horrion wurden die Zustimmungen der 5 ablehnenden Gläubiger ersetzt.

Die ablehnenden Gläubiger konnten nicht glaubhaft machen, dass sie nicht angemessen beteiligt würden oder dass der Schuldenbereinigungsplan schlechter wäre.

Nachdem Zustandekommen des Schuldenbereinigungsplans erfolgte Quotenzahlung über Rechtsanwalt Horrion. Die Gläubiger mussten die Titel herausgeben und an die Wirtschaftsauskunfteien Erledigungserklärungen abgeben.

Der Mandant kann glücklich in ein neues Leben starten.

Mein Rechtstipp – Insolvenzrecht Dresden

„Bei jeder Verschuldung lohnt sich die Ãœberlegung eines Insolvenzverfahrens oder eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans mit sofortiger Restschuldbefreiung. Der Weg nach England ist also nicht notwendig.“, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Weitere Informationen unter:
http://www.insolvenzrecht.rechtsanwalt-horrion.de