Als einen wichtigen „Schritt in die richtige
Richtung“ haben der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
und der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger heute in Berlin
die Ausnahmeregelungen für die journalistische Datenverarbeitung bei
dem geplanten neuen Datenschutzgesetz auf EU-Ebene bezeichnet.
Anlass ist die Novellierung der EU-Datenschutzrichtlinie. An ihre
Stelle soll eine umfangreiche Verordnung treten, die unmittelbare
Geltung in allen Mitgliedsstaaten beansprucht und die nationalen
Datenschutzgesetze weitgehend zugunsten einheitlicher Standards
verdrängt.
Allerdings blieben Risiken für die redaktionelle Freiheit, hieß es
dazu weiter von VDZ und BDZV. Denn die derzeit geltenden nationalen
Presseausnahmen würden nichtig und der neue Schutz müsse erst durch
Gesetze in jedem einzelnen Mitgliedsstaat eingeführt werden. Das
könne zu Diskussionen über die Pressefreiheit mit ungewissem Ausgang
führen, wie etwa das Beispiel Ungarn zeige. Die
Verlegerorganisationen appellieren daher an EU-Kommission,
EU-Parlament und EU-Ministerrat, im weiteren Verlauf des Verfahrens
die journalistische Datenverarbeitung „unmittelbar und umfassend“ von
der EU-Datenschutzrichtlinie auszunehmen.
Positiv bewerten die Verleger den Verzicht auf weitgehende
Beschränkungen der adressierten Leserwerbung für Zeitungen und
Zeitschriften sowie des Frei- und Wechselversands von
Fachzeitschriften. Pressedirektvertrieb und Leserwerbung seien
Bedingungen jeder Pressefreiheit und sollten nun auch auf der
Grundlage der neuen Verordnung zulässig bleiben“, so weiter BDZV und
VDZ.
Genauer zu prüfen sei noch, welche Auswirkungen der Entwurf auf
die digitalen Geschäftsmodelle der Verlage haben könne.
Online-Werbung, Bewerbung digitaler Abonnements, E-Commerce etc.
dürften durch EU-Datenschutzrecht nicht beschädigt werden, soll die
Presse in Europa die digitale Zukunft mitgestalten.
Pressekontakt:
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