Schriftliche Urteilsbegründung zur Kükentöten-Entscheidung des BVerwG: Stärkung des Tierschutzes in Deutschland

Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern seine
schriftliche Urteilsbegründung zu seiner Entscheidung vom 13. Juni
2019 über das Töten von männlichen Küken in der Legehennenhaltung
veröffentlicht. Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
hatte das Urteil bereits nach Verkündung positiv als Stärkung des
Tierschutzes in Deutschland bewertet und sieht sich durch die
schriftliche Urteilsbegründung darin bestätigt.

»Wir freuen uns sehr, dass unser Optimismus in Bezug auf dieses
Urteil nun endgültig bestätigt wurde. Für uns als Tierschutz- und
Tierrechtsorganisation eröffnen sich dadurch neue Möglichkeiten,
juristisch gegen das Leid von sogenannten Nutztieren vorzugehen«,
kommentiert Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer
Stiftung. »Drei Punkte halten wir bei dieser höchstrichterlichen
Entscheidung für richtungsweisend in zukünftigen Verfahren: Erstens
definiert das Bundesverwaltungsgericht erstmals den –vernünftigen
Grund– nach §1 Tierschutzgesetz. Es schließt dabei aus, dass
wirtschaftliche Interessen automatisch als –vernünftig– gelten, wie
andere Gerichte dies zuvor entschieden hatten. Zweitens betonen die
Richter den Verfassungsrang des Tierschutzes und bestätigen
höchstrichterlich, dass er gegen andere grundgesetzlich geschützte
Rechte, zum Beispiel die Berufsfreiheit, abgewogen werden muss.
Drittens stellt das Gericht deutlich den prinzipiellen Lebensschutz
für alle Wirbeltiere heraus, der zwar schon seit langem im
Tierschutzgesetz festgeschrieben, aber in der bisherigen
Rechtsprechung oft nicht beachtet wurde.«

Unsere ausführliche Bewertung des Urteils finden Sie hier:
http://ots.de/CXf0qW

Hans-Georg Kluge, einer der Anwälte der Beklagten im Verfahren vor
dem Bundesverwaltungsgericht hat zudem eine Analyse verfasst, die Sie
hier nachlesen können: http://ots.de/cFiac5

Zum Hintergrund

Laut Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier »ohne vernünftigen
Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen«. Was genau als
vernünftig einzustufen ist, war bislang weitgehend offen. Das Land
Nordrhein-Westfalen hat den »vernünftigen Grund« im Fall des Tötens
männlicher Eintagsküken in der Legehennenzucht verneint und deshalb
im Jahr 2013 die zuständigen Veterinärämter angewiesen, die Praxis
durch Ordnungsverfügung zu untersagen. Dagegen hatten zwei Brütereien
geklagt. In den Gerichtsverfahren stand zur Debatte, ob ökonomische
Gründe allein die Tötung der Küken rechtfertigen, also als
»vernünftiger Grund« gelten können. Das Verwaltungsgericht Minden und
das Oberverwaltungsgericht Münster hatten den Brütereien in den
Vorinstanzen Recht gegeben. Diese Instanzen sind also zu dem Urteil
gekommen, dass das Kükentöten als vernünftig einzustufen ist. Das
Bundesverwaltungsgericht entschied am 13. Juni 2019 über die Revision
und veröffentlichte nun seine schriftliche Urteilsbegründung.

Über die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt

Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt setzt sich gegen
Massentierhaltung und für die vegane Lebensweise ein. Dafür wirkt sie
auf wichtige Akteure aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik ein, um
Tierschutzstandards zu erhöhen, den Verbrauch von Tierprodukten zu
reduzieren und das pflanzliche Lebensmittelangebot zu verbessern.
Interessierten bietet sie fundierte Informationen und zeigt
Alternativen auf. Mehr erfahren Sie auf
https://albert-schweitzer-stiftung.de.

Pressekontakt:
Diana von Webel
Leiterin Kommunikation
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
Tel: +49 (0)30 400 54 68 – 15
Mobil: +49 (0)171 415 40 28
E-Mail: presse@albert-schweitzer-stiftung.de

Original-Content von: Albert Schweitzer Stiftung f. u. Mitwelt, übermittelt durch news aktuell