Schönheits-OP für Versicherer: Immer mehr versteckte Risiken

Das internationale Bilanzgremium IASB wollte eigentlich das Privileg der Versicherer kippen, teilt die Financial Times Deutschland (FTD) mit. Doch nun gilt als wahrscheinlich, dass die Gesellschaften auch weiterhin einen Teil ihrer Aktien aus der Ergebnisrechnung auslagern dürfen. So können die Versicherer ihren Aktienanteil bedeutend erhöhen – der Aktienverlust muss schließlich nicht gebucht werden. Derzeit liegt die Aktienquote der Versicherer weit unter zehn Prozent, das dürfte sich demnächst massiv ändern. Die Gewinne dürfen die Gesellschaften weiterhin ausweisen, wodurch die Bilanzen selbstredend extrem geschönt werden können. Wie können die Verbraucher da noch erkennen, wie sicher das jeweilige Unternehmen ist?

Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG und Leiter des LV-Doktor-Projektes, dazu: „Die Verbraucher können aufgrund eines erhöhten Aktienanteils zwar auf höhere Rendite hoffen, doch das Risiko bleibt ihnen verborgen. Schlimmer noch: es steigt sogar erheblich.“ Die Versicherungswirtschaft hat offenbar großen Druck auf das IASB-Gremium ausgeübt.

Die Entscheidung des IASB steht Medienberichten zufolge unmittelbar bevor. Ursprüngliche Überlegungen des IASB waren, dass die Konzerne entweder Wertschwankungen bei Aktien unverzüglich anzeigen müssen oder die Dividende nicht als Gewinn verbuchen dürfen.

An einem Beispiel veranschaulicht die Financial Times Deutschland, wie die Bilanzen nun geschönt werden könnten: Ein Versicherer kauft Aktien für 100 Millionen Euro, die dann 20 Prozent ihres Wertes verlieren. Dieser Verlust muss nicht gebucht werden. Legen die Aktien dann auf 120 Millionen Euro an Wert zu, so kann der Gewinn von 40 Millionen verbucht werden. „Das ist Schönrechnerei in der Luxusausführung“, meint Jens Heidenreich von LV-Doktor dazu. „Niemand könne so noch nachvollziehen, wie es um die Versicherer wirklich steht.“ So können die Versicherer immer neue Risiken verstecken und die Transparenz bleibt auf der Strecke. Ob das den Verbrauchern gefällt, bleibt abzuwarten. Schließlich möchte doch jeder gern wissen, wie sicher das hart erarbeitete Geld wirklich angelegt ist.

Wer mit seiner Lebens- oder Rentenversicherung unzufrieden ist, der kann sich LV-Doktor anschließen. Im Rahmen von LV-Doktor – ein Projekt der proConcept AG – werden die Ansprüche einer Vielzahl von ehemaligen Versicherungskunden erworben, um diese effektiv zu bündeln und dann für alle Betroffenen gemeinschaftlich geltend zu machen. LV-Doktor fordert alle eingezahlten Beiträge plus Zinsen von den Versicherungen zurück. Wenn der Lebensversicherungsvertrag durch LV-Doktor gekündigt wird, so ist meist sogar der Rückkaufswert noch um einiges höher, als bei eigener Kündigung durch die Verbraucher.