Vor Weihnachten geht es alle Jahre wieder um
Plätzchen und Pakete, Gänse und Geschenke oder Karten für das
Weihnachtsoratorium. Da bleibt kaum Zeit im Kopf für anderes – wenn
zum Beispiel eine geplante, höchst brisante Gesetzesnovelle zum
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ohne großes Aufsehen auf den Weg
gebracht wird. Zentrale Belange des Naturschutzes sollen im Rahmen
dieser Gesetzes-Novellierung bei der Errichtung von Windkraftanlagen
außer Acht bleiben. „Die Novellierung führt zu einer dramatischen
Verschärfung der Bedrohung von Vögeln und Fledermäusen durch
Windenergieanlagen. Und das ist inakzeptabel“, sagt Professor Dr.
Fritz Vahrenholt, Alleinvorstand der Deutschen Wildtier Stiftung. Die
beabsichtigte Neufassung des § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes soll
eine Lockerung des bisherigen Tötungs- und Verletzungsverbots von
Tieren festschreiben, wenn eine „Beeinträchtigung unvermeidbar ist“.
Unvermeidbare Beeinträchtigungen können im Sinne der Gesetzesnovelle
bei dem Betrieb von Windrädern entstehen. Das heißt, es können sowohl
betriebs-, aber auch bau- und anlagenbezogene Risiken für Vögel und
Fledermäuse lascher gehandhabt werden. „Die Tötung von Vögeln ist
damit kein prinzipieller Hinderungsgrund für den Bau von
Windkraftanlagen“, kritisiert Professor Dr. Vahrenholt. Die ohnehin
schon große Gefahr einer Kollision von Wildtieren wie Vögeln und
Fledermäusen mit den Rotoren der Windenergieanlagen wird dadurch noch
größer. Diese Gesetzesänderung wird dadurch begründet, dass der
Ausbau der Windenergie öffentliches Interesse sei. Dies ermöglicht es
Windparkbetreibern, Ausnahmegenehmigungen vom Tötungsverbot zu
erhalten.
Der rasante Ausbau Erneuerbarer Energien wie der Windkraft führt
schon heute zu schwerwiegenden Verstößen des artenschutzrechtlichen
Tötungsverbotes (§ 44 BNatSchG). Wie dramatisch sich der Konflikt
zwischen Windenergie und Artenschutz in Deutschland zuspitzt, belegt
die kürzlich veröffentlichte Studie „Windenergie im Lebensraum Wald“
von Dr. Klaus Richarz, die im Auftrag der Deutschen Wildtier Stiftung
entstanden ist. Schon heute töten Windenergieanlagen rund 250.000
Fledermäuse und über 12.000 Greifvögel pro Jahr. Die Liste der
gefährdeten Arten in der Studie liest sich wie das „Who is Who“ im
Vogelreich. Auch der Widerstand in der Bevölkerung wächst: Eine
Emnid-Umfrage vom Oktober dieses Jahres belegt: 80 Prozent der
Befragten sprechen sich gegen Windkraft im Wald aus – im Osten ist
die Ablehnung mit 87 Prozent besonders groß.
Über die Änderungsvorschläge und ihre Auswirkungen ist bisher
nichts an die Öffentlichkeit gedrungen. Die Zeit drängt. Die Verbände
wurden erst am 2. Dezember angeschrieben und aufgefordert, innerhalb
der kurzen Frist von 14 Tagen eine Stellungnahme abzugeben. „Wir
erwarten von den anerkannten Naturschutzverbänden, dass sie gegen
diese Verschlechterung des Naturschutzes protestieren“, sagt
Professor Vahrenholt. Am 16. Dezember endet die Frist für Einwände
der Naturschutzverbände. Das Kabinett soll die Novellierung des
BNatSchG Anfang 2017 beschließen.
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