Schnelligkeit im Forderungseinzug

Standardvorgehen im Forderungsmanagement, die sich auf ein, zwei Mahnungen, Mahnbescheid oder Klage und anschließende Gerichtsvollzieherbeauftragung beschränken, reichen heute nicht mehr für ein erfolgreiches Forderungsmanagement aus. Für ein erfolgreiches Vorgehen im Inkasso sind vielmehr pfiffige Ideen erforderlich getreu dem Motto „Köpfchen statt Fäustchen“. Ein Beispiel? Nutzen Sie die unterschiedlichen Varianten an Mahnbescheiden. Zwei Wochen Widerspruchsfrist? Muß nicht sein. In bestimmten Fällen läßt sich die Frist auf eine Woche verkürzen! Lange Gerichtsverfahren mit Beweisaufnahme, Zeugenaussagen und ewigen Schriftsätzen? Muß nicht sein. Es gibt Mahnverfahren, die völlig auf Zeugen verzichten können! Das Urteil kommt schnell und deutlich. Gute Vorbereitung ist hier alles. Unbekannt verzogener Schuldner? Muß nicht sein. Nutzen Sie die Gesprächigkeit der ehemaligen Nachbarn. Einfühlungsvermögen tut hier Wunder. Lahmer Gerichtsvollzieher? Muß nicht sein. Nutzen Sie die Möglichkeiten des kooperativen Vorgehens. Hier ersetzt Erfahrung die sture Beschwerde. Kurzum: Unsere Gesetze bieten viele, sehr, sehr viele Schattierungen für ein schnelles und erfolgreiches Forderungsmanagement. Lernen Sie sie kennen und arbeiten Sie mit erfahrenen Inkassospezialisten. Weitere Anregungen zum „Blitz-Inkasso“ finden Sie unter der angegebenen Webseite.