Berlin, 20. Juni 2019. In den letzten Jahren hat sich Leasing zu einer der beliebtesten Finanzierungsvarianten entwickelt und wird auch im Mittelstand immer populärer. Heute kann fast alles geleast werden – von LKW und PKW über Produktionsanlagen und Maschinen bis hin zu Hard- und Software im IT-Bereich oder sogar Gebäude. Mit einem Sofort-Leasing-Vergleich von FinCompare können die besten Angebote per Laptop oder Smartphone sogar direkt am Point-of-Sale ermittelt und gleich zum Abschluss gebracht werden.
Für die Händler und Hersteller, denen der Service zur Einbindung in ihre Webangebote kostenlos zur Verfügung gestellt wird, ist der Sofort-Leasingvergleich das perfekte Angebot, um den eigenen Service zu verbessern und den Umsatz spürbar zu steigern. Das Online-Tool steht für schnelle Abwicklungsprozesse, konkurrenzlose Konditionen und den perfekten, rein digitalen Preisvergleich am Point-of-Sale.
Geschäftsleasing wird im deutschen Mittelstand immer beliebter
Grundsätzlich stellt Leasing eine gute Alternative gegenüber dem Kauf von Maschinen und Produktionsmittel dar. Im Jahr 2017 wurde über die Hälfte der außenfinanzierten Ausrüstungsinvestitionen in Deutschland über Geschäftsleasing finanziert. Diese Form der Finanzierung kann unter Umständen deutliche Vorteile gegenüber sonstigen Möglichkeiten bieten, sich Geld für dringend benötigte Investitionen zu beschaffen. Ob Geschäftsleasing für ein Unternehmen sinnvoll ist, hängt jedoch ganz entscheidend davon ab, welche strategischen Ziele verfolgt werden und was mit der Finanzierung erreicht werden soll.
Möchten Unternehmen beispielsweise ihre Fertigung ausbauen, ohne gleich einen Kredit dafür aufzunehmen, können sie die dafür benötigten Maschinen leasen. Wer seinen Fuhrpark erweitern will, ohne den hohen Wertverlust der Fahrzeuge tragen zu müssen, der vor allem im ersten Jahr anfällt, sollte darüber nachdenken diese zu leasen, statt zu kaufen.
Selbst bei Software kann Leasing deutliche Vorteile mit sich bringen. Viele Dienstleister bieten hier inzwischen auch eine Art von Leasing an, einschließlich regelmäßiger Softwareupdates, neuer Funktionen und Upgrades. Die Kosten lassen sich dann auf mehrere Perioden verteilen, während die Programme stets auf dem neuesten Stand sind.
Dabei ist ein Sofort-Leasingvergleich essentiell, um einen Überblick über die am Markt vorhandenen Leasingangebote zu erhalten und das passende Angebot, mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, zu finden.
Der Leasingnehmer hat mehr Rechte als der Mieter
Rein rechtlich werden die Mobilien von einem Leasinggeber angeschafft und gegen die monatliche Zahlung einer Leasingrate dem KMU zur Nutzung überlassen. Nach dem Ende der Vertragslaufzeit geht das Objekt wieder an den Leasinggeber zurück, kann aber auch vom Leasingnehmer gekauft werden. Der Preis hängt dann im Wesentlichen von der Höhe des Restwertes ab.Der große Unterschied zum Mieten ist, dass der Leasingnehmer gegenüber dem Mieter mehr Mitspracherechte hat. So kann er unter anderem mitentscheiden, wer der Lieferant des Leasingobjektes sein und zu welchem Zeitpunkt dieses angeschafft werden soll. Dem stehen allerdings auch mehr Pflichten gegenüber. So ist der Leasingnehmer für die Instandhaltung des Leasingobjektes selbst verantwortlich und haftet für die Beschädigungen oder Ausfälle des Leasingobjekts selbst. Das rechtliche Eigentum verbleibt bei beiden Vertragsarten jedoch beim Leasinggeber bzw. Vermieter.
Wie die Rechte und Pflichten genau ausgelegt und verteilt sind, ist immer auch eine Frage der Vertragsgestaltung zwischen den Geschäftspartnern. Hier können die KMU ebenfalls von der Zusammenarbeit mit einem FinTech wie FinCompare profitieren, dessen Finanzierungsberater genau auf solche Fragen spezialisiert sind und den Interessenten umfassend unterstützen können. Sie können unter Umständen auch beim Aushandeln der Konditionen helfen. Vor allem beim Leasing von Firmenfahrzeugen können Leasinggesellschaften häufig Einkaufsvorteile realisieren, die unter Umständen zu großen Teilen an die Leasingnehmer weitergereicht werden können. Dadurch kann sich aus dem Geschäftsleasing oft ein zusätzlicher Preisvorteil ergeben.
Die Liquidität wird geschont
Zu den großen Vorteilen des Geschäftsleasing gehört, dass Unternehmen mit dieser Form der Finanzierung ihre Liquidität schonen und sich dennoch eine neue Maschine, Anlage, Büroausstattung oder Firmenwagen anschaffen können. Der Leasingvertrag ist nämlich mit regelmäßigen Zahlungen verbunden. Während diese anfallen, wird das geleaste Objekt bereits genutzt – den monatlichen Mittelabflüssen stehen regelmäßige Einnahmen durch die Nutzung des Gegenstandes gegenüber. Auch dadurch, dass die Monatsraten meist geringer sind als die Raten der Tilgung einer Kreditfinanzierung und für die Unternehmen gut planbar sind, wird die Liquidität geschont, was vor allem dann ideal ist, wenn das Eigenkapital anderweitig gebunden ist oder wenn die Kreditlinien nicht weiter belastet werden sollen. Denn die Anschaffung erfolgt zu 100 Prozent als Fremdkapitalfinanzierung und bindet kein Eigenkapital. Beim Kauf wird dagegen der Kaufpreis (als Eigen- und oder Fremdkapital) vollständig gebunden und erst im Zeitverlauf durch verdiente Abschreibungen und spätere Veräußerungserlöse wieder freigesetzt.
Die Bilanz wird nicht belastet
Zusätzliche Sicherheiten (neben des Leasing-Gegenstandes) werden ebenfalls nicht benötigt, auch die Bilanz wird nicht belastet. Auch das ist anders als beim Kreditgeschäft, bei dem sowohl der Kredit als auch das Anlagegut in getrennten Buchungen jeweils die Bilanzsumme erhöhen, bevor die Summe durch Abschreibung und Begleichen der Verbindlichkeit über die Nutzungsdauer bzw. die Kreditlaufzeit wieder verringert wird. Beim Leasing werden dagegen weder Eigen- noch Fremdkapital eingesetzt, der Leasinggeber bleibt Eigentümer des geleasten Gegenstands, sodass auf ihn auch die Aktivierung und Abschreibung entfallen. Aus Sicht des Leasingnehmers ergibt sich dadurch ein günstiger Effekt auf die Eigenkapitalquote. Allerdings müssen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Leasingverträgen je nach Rechnungslegung auch im Anhang des Jahresabschlusses aufgeführt werden.
Raten können beim Finanzamt als Betriebsausgaben geltend gemacht werden
Die Leasingfinanzierung hat auch steuerliche Vorzüge. Die Leasingraten können in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und mindern somit die Abgabenlast. Bei einem Kauf dagegen können lediglich die Abschreibungen laut AfA-Tabelle sowie gegebenenfalls anfallende Finanzierungskosten abgesetzt werden. Für die Hinzurechnung des Finanzierungsanteils der Leasingrate zum Gewerbeertrag besteht ein Freibetrag in Höhe von 100.000 EUR. Dies kommt insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen zugute. Der Umsatzsteueranteil der Leasingraten wird als Vorsteuer geltend gemacht.
Schließlich wäre da noch die Insolvenz: Sollte sie eintreten, fließt das geleaste Objekt nicht in die Insolvenzmasse mit ein, da der Leasinggeber ein Aussonderungsrecht besitzt. Zumindest dann, wenn der Leasinggegenstand für die Aufrechterhaltung der Produktion wichtig ist, setzen viele Insolvenzverwalter das Leasingverhältnis fort, da keine Mittel für die Gläubiger generiert werden können, wie das beispielsweise bei einem kreditfinanzierten Erwerb und der Veräußerung der Mobilie der Fall wäre.
Sofort-Leasingvergleich – In Echtzeit die besten Leasingangebote vergleichen und taggleich abschließen
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