Tausende von Schmerzpatienten, Ärzte und
Apotheker unterstützen inzwischen die öffentliche Petition der
Deutschen Schmerzliga an den deutschen Bundestag, stark wirksame, dem
Betäubungsmittelrecht unterliegende Schmerzmittel von der
automatischen Austauschpflicht ausschließen.
„Als Betroffener einer früheren „Rabattaktion“ durfte ich am
eigenen Leib erfahren, dass „gleicher Wirkstoff“ nicht gleiche
Wirkung bedeutet! Entzug mit seinen teuflischen Wirkungen,
unkontrollierbare Schmerzen und zwecklose Diskussionen mit dem Arzt
führten zum Zerwürfnis mit demselben. Nach Wochen und der
Bereitschaft als Schmerzpatient weite Wege fahren zu müssen, fand ich
einen neuen, verständigen Arzt, der die Meinung vertreten hat, dass
es Unsinn ist einen gut eingestellten Schmerzpatienten aus
Kostengründen umzustellen! Nach Erhalt des bewährten Mittels kam ich
nach Wochen mit meinen Dauerschmerzen wieder einigermaßen zurecht.
Nicht schon wieder durch die „Hölle“ zu der dann Psychpharmaka
zusätzlich verabreicht werden müssen.“
Im Diskussionsforum der Schmerzliga-Petition auf der Website des
Deutschen Bundestages berichten zahlreiche Patienten, welche
Auswirkungen ihre gesetzlich erzwungene und medizinisch nicht
indizierte Umstellung auf ein anderes starkes Schmerzmittel hatte.
Dass dies keine Einzelfälle sind, belegen auch Analysen der Deutschen
Schmerzliga.
Starke, dem Betäubungsmittelrecht unterliegende Schmerzmittel sind
eine heikle Substanzgruppe. Es dauert, bis im Einzelfall die
individuell wirksame und verträgliche Dosis gefunden wird. Werden
Patienten von einem Präparat auf ein anderes umgestellt, hat dies
Folgen: Trotz gleichem Wirkstoff und gleicher Dosierung sind bei
diesen Medikamenten Wirkungsunterschiede aufgrund unterschiedlicher
Arzneimittelzubereitungen häufig. Für die betroffenen Patienten
bedeutet dies mehr Schmerzen oder mehr Nebenwirkungen und eine
aufwendige Neueinstellung auf das Austausch-Präparat.
„Uns geht es bei unseren Bemühungen nicht darum, dass
ausschließlich die Umstellung von einem teuren Originalpräparat auf
ein billigeres Generikum, also ein wirkstoffgleiches
Nachahmer-Produkt, vermieden wird“, betont Dr. med. Marianne Koch,
Präsidentin der Deutschen Schmerzliga. „Vielmehr sprechen wir uns aus
rein medizinischen und pharmazeutischen Gründen gegen eine
medizinisch nicht indizierte Umstellung bei gut eingestellten
Patienten aus – und zwar unabhängig davon, ob diese von einem
Originalpräparat auf ein Generikum, von einem Generikum auf ein
anderes oder von Generikum auf Originalpräparat umgestellt werden.“
Denn die medizinischen Folgen einer solchen Umstellung sind
dieselben: Mehr Schmerzen oder mehr Nebenwirkungen. „Ähnliche
Probleme bestehen auch beispielsweise bei Medikamenten gegen
Epilepsie oder Parkinson“, betont Dr. Koch.
Im politischen Gezerre um das Arzneimittel-Neuordnungsgesetz
(AMNOG) waren entsprechende Forderungen der Schmerzliga sowie von
Ärzte- und Apothekerorganisationen nach Abschaffung der
Austauschpflicht für starke Schmerzmittel untergegangen. »Wir hoffen,
dass wir durch unsere Petition nun diese dringend erforderliche
Gesetzesänderung auf den Weg bringen können«, sagt Marianne Koch.
Die E-Petition kann auf der Website des Deutschen Bundestages
https://epetitionen.bundestag.de/ mitgezeichnet werden. In vielen
Arztpraxen und Apotheken liegen darüber hinaus Unterschriftenlisten
aus. Mehr Informationen: http://www.schmerzliga.de/dsl/
Pressekontakt:
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