Netzwerkdurchsetzungsgesetz zeigt Wirkung
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet Betreiber
sozialer Netzwerke zu halbjährlichen Berichten über ihren Umgang mit
Beschwerden. Zu den heute veröffentlichten ersten Berichten einiger
sozialer Netzwerke erklärt der digitalpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski:
„Ein einziger Hass- oder Hetz-Post im Netz ist bereits einer zu
viel. Denn er verletzt Menschen in ihrer grundrechtlich geschützten
Würde, häufig in einer weitreichenden Art und Weise, wie sie nur
durch die digitale Verbreitung möglich ist. Die jetzt
veröffentlichten, ersten Berichte sozialer Netzwerke machen deutlich,
dass das NetzDG wirkt und ein wichtiger Baustein ist, um den
verantwortungsvollen und respektvollen Umgang miteinander in sozialen
Medien zu stärken. Einige der nun vorliegenden Zahlen über die Anzahl
gelöschter Beiträge sprechen hier eine eindeutige Sprache. Klar ist
aber auch: Maßstab in Deutschland für den Persönlichkeitsschutz sind
allein Recht und Gesetz. Das gilt auch für international operierende
Plattformen. Bei allem Verständnis für die Schwierigkeiten in der
digitalen Welt, sich als global operierende Unternehmen auf
verschiedene Rechtskreise einlassen zu müssen, können interne
Richtlinien oder „Guidelines“ der Netzwerke kein Maßstab sein, der in
dieser Debatte eine Rolle spielt.
Die Aussage des Koalitionsvertrags stimmt nach wie vor: Das NetzDG
ist ein richtiger und wichtiger Schritt gegen Hass und Hetze im Netz.
Aber ebenso gilt, dass das Recht auf Meinungsfreiheit elementare
Grundlage für den offenen Diskurs in freien Gesellschaften ist. Die
Berichte werden wir sorgfältig auswerten, gerade auch hinsichtlich
des Aspekts einer möglichen Weiterentwicklung im Sinne der
freiwilligen Selbstregulierung, die ein wichtiges Anliegen der
CDU/CSU-Fraktion ist, um Overblocking zu vermeiden.“
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