Schiffsfonds – Schadensersatzansprüche bei Falschberatung, Fachanwalt informiert

Verkauft von Banken (Commerzbank, Deutsche Bank),
Sparkassen und Volksbanken: Schiffsfonds. Zahlreiche Anleger fragen
sich, ob sie die richtige Anlage haben. Anbieter wie MPC, Dr. Peters,
HCI, HC, Lloyd, Gebab, GHF, Nordcapital, Atlantic, Embdeba,
Ownership, PCE, Oltmann, HEH boten Schiffsfonds an.

Schifffahrtsexperten sehen es glasklar: Es geht eigentlich nur
darum die Zeit zu überbrücken, bis sich aktuell indiskutable
Charterraten wieder entwickeln, weltweit zu verschiffende Tonnagen
wieder ansteigen und eine an sich gesunde Branche wieder Luft
bekommt. Aber wie erklär ich–s meinem Anleger? Und: Ist der am Ende
schuld, wenn–s doch nicht klappt?

Wohl kaum, denn die Schwierigkeiten liegen ja nicht nur in der
Flaute begründet. Es geht auch darum, dass grundsätzliche
Rahmenbedingungen nicht passen. So wird seitens von Systemkritikern
oft angeführt, dass Schiffe in guten Zeiten viel zu hoch und in der
Krise dementsprechend schlecht bewertet werden. Das führt dazu, dass
man in ohnehin guten Zeiten zwar hervorragend Kapital sammeln kann,
in schlechten Zeiten aber umso hoffnungslos in Bewegungslosigkeit
verharren muss. Alle Entscheidungsträger – Vom Bund bis zu den
involvierten Verbänden – sehen die Notwendigkeit von regulierenden
Veränderungen. Wer hier – deutlich Stellung beziehend – nicht mehr
mitmachen will ist die Commerzbank. Grad jene Bank, die vielen
Anlegern Schiffsfonds als Kapitalanlage empfohlen hat.

Zahreiche Schiffsfonds wurden von Banken, Sparkassen und
Volksbanken an Kunden verkauft, für die sie nicht geeignet sind. Die
Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt zahlreiche Anleger von
Schiffsfonds und führt bereits zahlreiche Schadensersatzprozesse.
Anleger können Schadensersatzansprüche haben, wenn das Folgende im
Beratungsgespräch nicht erwähnt wurde:

– Schiffsfonds unterliegen einem Totalverlustrisiko.
– Die Ausschüttungen müssen möglicherweise zurückgezahlt werden.
– Es können bei Schiffsfonds steuerliche Probleme anfallen, gerade
mit dem Unterschiedsbetrag.
– Es gibt keinen funktionierenden Zweitmarkt, so dass der
Schiffsfonds oft nicht verkauft werden kann.
– Es wurde nicht über Kick-Backs und Provisionen aufgeklärt, die
eine Bank, Sparkasse oder Volksbank erhält.
– Es wurden alle weiteren Risiken bei Schiffsfonds nicht erwähnt.

Zahlreiche Informationen finden Anleger im Schiffsfonds Infoportal
http://www.schiffsfonds.eu

Pressekontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821/9237680
Fax: 07821/923768889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.dr-stoll-kollegen.de
www.schiffsfonds.eu

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