Schiffsfonds Insolvenz: Vorläufige Zwangsverwaltung über Vermögen der PCE MS Irène angeordnet

Schiffsfonds Insolvenz: Vorläufige Zwangsverwaltung über Vermögen der PCE MS Irène angeordnet

PCE MS Irène Anleger warten seit 2008 auf Ausschüttungen

2004 hatte das Hamburger Emissionshaus PCE den in das 1.016 TEU Vollcontainerschiff investierenden Schiffsfonds PCE „MS Irène“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 13.863.000,00 aufgelegt. Die Anleger hatten sich an dem PCE Schiffsfonds mit einem Eigenkapital in Höhe von 5.450.000,00 beteiligt.

Die bisherige Bilanz fällt für die Zeichner des PCE MS Irène derzeit alles andere als zufriedenstellend aus. Bereits seit 2008 warten die PCE MS Irène Anleger vergebens auf einstmals sicher geglaubte Ausschüttungen. Nach der nun bekannt gewordenen Insolvenzanmeldung der PCE „MS Irène“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG müssen sich die Anleger auf einen Totalverlust ihrer Einlage einstellen.

PCE Schiffsfondsanleger nicht schutzlos gestellt

Sollten betroffene PCE – Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen

Recherchen unserer bereits eine Vielzahl geschädigter Schiffsfonds Anleger vertretenen Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene PCE – Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer PCE Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.

Weitere Informationen unter:
http://www.hh-h.de