Bundestag berät erstmals neues Teilhabegesetz
Heute hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf für ein neues
Bundesteilhabegesetz in erster Lesung beraten. Dazu erklären der
arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher, Karl Schiewerling, und
der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion
im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer:
Schiewerling: „Mit dem Bundesteilhabegesetz wollen wir wesentliche
Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention schrittweise umsetzen. So
sollen die Freibeträge der Betroffenen bei Einkommen und Vermögen
verbessert werden. Wir wollen die Zugänge auf den ersten Arbeitsmarkt
erleichtern und Beratung und Assistenz verbessern. Wir verfolgen mit
dem Gesetz aber nicht das Interesse, Menschen mit Behinderungen
zwingend in den ersten Arbeitsmarkt zu drängen. Die individuelle
Ausrichtung der Leistungen soll auch und gerade Menschen mit schweren
Behinderungen zu Gute kommen.
Schon im Vorfeld hat der Gesetzesentwurf zu vielen Diskussionen
seitens der Betroffenen geführt. Umso wichtiger ist es, dass wir
parteiübergreifend und gemeinsam zu einer guten Lösung kommen.“
Schummer: „Mit dem Bundesteilhabegesetz will der Bund künftig rund
700 Millionen Euro bereitstellen, um den Alltag von Menschen mit
Behinderungen zu verbessern. Von einem Spargesetz kann also nicht die
Rede sein. Die Leistungen für Menschen mit Behinderungen werden
künftig Fachleistungen statt Fürsorgeleistungen sein.
Nach mehr als 15 Jahren sollen höhere Freigrenzen beim Einkommen
und Vermögen für Arbeitnehmer mit Behinderungen gelten: Bis 30 000
Euro wird das Erwerbseinkommen künftig freigestellt. Statt einem
Barvermögen von heute 2.600 steigt dieses künftig auf zunächst 25.000
Euro und ab 2020 auf 50 000 Euro. Für die Union ist besonders
wichtig, dass die Einkommen der Lebenspartner nicht länger für die
Finanzierung der Eingliederungshilfe herangezogen werden. Damit wird
das faktische Heiratsverbot endlich aufgehoben.
Mit dem Bundesteilhabegesetz darf es keine Rückschritte für die
Betroffenen geben. Es existieren Ängste, dass dies mit der heutigen
Fassung des Gesetzes passieren könnte. Deswegen wird die Union im
weiteren Gesetzgebungsverfahren darauf achten, dass der Zugang zur
Eingliederungshilfe nicht erschwert wird. Hilfen in frühen Stadien
einer Behinderung müssen möglich bleiben. Wer heute Leistungen
bezieht, soll auch in Zukunft seine Ansprüche behalten. Vor allem im
Bereich der Pflege- und Eingliederungshilfeleistungen darf es keine
neuen Verschiebebahnhöfe geben.“
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