Gerichtliches Urteil hätte Auswirkungen auf
tausende Anleger gehabt / Weitere Einzelfall-Entscheidungen erwartet
Offene Immobilienfonds galten jahrzehntelang als sichere und
täglich verfügbare Anlageklasse. Vor zwei Jahren schlossen dann
etliche Fonds, Anleger konnten ihre Gelder nicht mehr abziehen. Wie
das Anlegermagazin ,Börse Online– in seiner aktuellen Ausgabe
(39/2010) berichtet, zeigt jetzt der außergerichtliche Vergleich
eines ersten Prozesses, dass Anleger Anspruch auf Schadenersatz
haben, wenn sie falsch beraten wurden.
Am 27. August begann am Landgericht Berlin ein Prozess wegen
Falschberatung beim Kauf des offenen Immobilienfonds P2 Value, der
dieser Tage durch einen außergerichtlichen Vergleich beendet wurde.
Gegenüber standen sich eine Hausfrau, vertreten durch den Hamburger
Kapitalmarkt-Anwalt Peter Hahn, und die Commerzbank. Im Frühjahr 2008
hatte ein Commerzbank-Berater der Klägerin den Morgan Stanley P2
Value als sichere und täglich liquide Anlage verkauft. Im Herbst des
Jahres wurde der Fonds aufgrund von Liquiditätsengpässen eingefroren.
Daraufhin veräußerte die Privatanlegerin ihre Anteile mit Verlust an
der Börse und verklagte die Commerzbank auf Schadenersatz.
Laut ihrem Anwalt Peter Hahn hätte ein gerichtliches Urteil
Auswirkungen auf tausende Anleger gehabt, die ihr Geld in die derzeit
eingefrorenen Immobilienfonds investiert haben. Auch sie haben
Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie eine falsche Beratung nachweisen
können. Dem Vernehmen nach wurde über den Inhalt des Vergleichs
jedoch Stillschweigen vereinbart. In der aktuellen –Börse
Online—Ausgabe stellt der Anwalt die verschiedenen rechtlichen
Möglichkeiten vor, die geschädigte Anleger haben, um Schadenersatz zu
erhalten.
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