
Karlsruhe, 12. November 2015. Auf der MEDICA in Düsseldorf (16.-19.11., Halle 15, Stand C16) präsentieren der Softwarehersteller intarsys consulting GmbH und der IT-Dienstleister Scanfabrik KG eine neue Lösung, die das elektronische Archivieren von Dokumenten gemäß der BSI-Richtlinie „TR-03138 Ersetzendes Scannen (RESISCAN)“ wesentlich einfacher und komfortabler macht. Die Produktkomponente Sign Live! CC scan support von intarsys, mit der sich digitalisierte Dokumente wie etwa Patientenakten qualifiziert signieren lassen, erzeugt in Verbindung mit der Scansoftware „nexus | touch“ der Scanfabrik einen strukturierten Scanvorgang, der die in der Richtlinie empfohlene Prozessdokumentation auf ein Minimum reduziert.
Gerade beim Ersetzenden Scannen sind ein ordnungsgemäßer Prozess sowie eine fortlaufende, durch Dritte zertifizierte, Prozessdokumentation wichtig um die Rechtssicherheit der Dokumente nach der Digitalisierung zu erhalten. „Mit unserer Lösung ist es nun möglich, diesen Prozess quasi durch den Anschluss eines Scanners an die Steckdose aufzubauen und mit geringstem Aufwand zertifizieren zu lassen – alle wichtigen Sicherheitsfunktionen sind unveränderbar in das Gerät integriert und reduzieren somit die Prozessdokumentation auf ein Minimum“, erklärt Jörg Steinbach, der verantwortliche Produktmanager für Sign Live! CC TR-RESISCAN bei intarsys.
Als Scanner stehen den Anwendern alle Leistungsklassen des etablierten Herstellers Kodak alaris zur Verfügung. „Die Geräte werden über eine individuell anpassbare Touch-Oberfläche bedient“, erläutert Christian Deilmann von der Scanfabrik. „So lassen sich Bedienfehler auf ein Minimum reduzieren.“ Sämtliche Dokumente werden im anerkannten Archivformat PDF/A-3 erstellt. Für Integritätsschutz sorgen – je nach gewünschtem Sicherheitsniveau – fortgeschrittene oder qualifizierte Zeitstempel bzw. Signaturen.
TR-RESISCAN wurde vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt und gilt als zukünftiger Standard für das Ersetzende Scannen – nicht nur für die Verwaltung und Justiz, sondern auch für das Gesundheitswesen und die Versicherungswirtschaft. Die technische Richtlinie selbst erstellt keine Vorschriften, sondern definiert einen allgemeingültigen Prozessrahmen, auf dessen Basis die jeweilige Institution selbst das Sicherheitsprofil für die gescannten Dokumente ermittelt und die zugehörigen Maßnahmen hinsichtlich des gewünschten Integritätsschutzes ableitet.