Der Schiffsfonds MS „Santa-B Schiffe“ GmbH & Co.
KG der MPC Capital AG steht kurz vor dem Untergang. Jetzt versucht
die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH in einer
Alibiveranstaltung am 10. September zu retten, was wahrscheinlich
nicht mehr zu retten ist“, meint der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn
von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp). Die Fondsgeschäftsführung
wolle jetzt eine 12-prozentige Kapitalerhöhung zur Diskussion
stellen. „Wie auch immer der einzelne Anleger danach entscheidet –
Kapitalerhöhung ja oder nein -, er wird erhebliche Verluste
erleiden“, ist Hahn sicher.
Hintergrund: In den Schiffsfonds MS „Santa-B Schiffe“ GmbH & Co.
KG haben Anleger in den Jahren 2006 und 2007 mehr als 177 Millionen
Euro investiert. Im Jahr 2008 erhielten sie an Ausschüttungen magere
vier Prozent zurück. Auf dem Zweitmarkt werden für die Beteiligungen
aktuell noch fünf Prozent der Zeichnungssumme angeboten. Jetzt soll
ein Sanierungskonzept mit einer Kapitalmaßnahme von 23,7 Millionen
Euro den Fonds wieder auf Kurs bringen. Von den Anlegern der
Beteiligungsgesellschaft soll Neukapital in Höhe von 21,3 Millionen
Euro kommen; das sind zwölf Prozent der Zeichnungssumme. Auf einer
Informationsveranstaltung am Montag, 10. September 2012, sollen
Anleger ab 10.00 Uhr Näheres erfahren. Die Beschlussfassung über das
Sanierungskonzept soll dagegen auf schriftlichem Wege bis zum 28.
September 2012 erfolgen.
Peter Hahn, dessen Kanzlei zahlreiche Gesellschafter der MS
„Santa-B Schiffe“ GmbH & Co. KG vertritt, ist skeptisch: „Es ist
fraglich, ob das Sanierungskonzept von realistischen Prognosewerten
ausgeht. Den Anlegern, die kein Neukapital zur Verfügung stellen
wollen, prognostiziert die Treuhandkommanditistin bis zum Jahr 2027
einen Kapitalrückfluss von lediglich 41,3 Prozent. Aber selbst dann,
wenn ein Anleger sich an der Kapitalerhöhung beteiligt, hat er immer
noch einen Verlust von 28,1 Prozent seiner ursprünglichen Beteiligung
zu beklagen. Betroffene Anleger sollten genau prüfen, inwieweit sich
der Nachschuss von Neukapital für sie rechnet.“
Hahn kritisiert ferner, dass die Beschlussfassung über das
Sanierungskonzept im Umlaufverfahren und nicht auf einer
Präsenzveranstaltung erfolgen soll. „Die Veranstaltung an einem
Montag Vormittag ist wohl nur für Hausfrauen, Rentner und
Frühpensionäre gedacht“, kritisiert Hahn. Seine Kanzlei bietet
deshalb allen betroffenen Anlegern, die am Montag nicht dabei sein
können, eine kostenfreie Vertretung und eine anschließende
schriftliche Berichterstattung über das Sanierungskonzept an.
Die anwaltliche Vertretung durchaus lohnen, meint Hahn. Denn „wer
eine Beteiligung an den Santa-B Schiffen auf Empfehlung einer Bank
oder Sparkasse gezeichnet hat, kann bei Falschberatung Schadensersatz
verlangen. Neben einer nicht anleger- und nicht objektgerechten
Beratung kommen Ansprüche bei Verheimlichung von Rückvergütungen und
mangelnder Plausibilitätskontrolle in Betracht.“ Ferner könne auch
die Treuhandkommanditistin bei eindeutigen Prospektfehlern haften.
Und in Sachen Verjährung sei auch noch ein paar Monate Zeit. Hahn:
„Schadensersatzansprüche gegen die Treuhandkommanditistin oder die
anlageberatende Bank oder Sparkasse verjähren frühestens zum
Jahresende 2012.“
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als „häufig empfohlene Kanzlei“ bei
den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig
empfohlenen“ Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.
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