Sachkundelehrgang Rentenberater, Start am 16. Oktober in Heidelberg

Sachkundelehrgang Rentenberater, Start am 16. Oktober in Heidelberg
 

Der Beruf des Rentenberaters (m/ w) vereint verschiedene spezifische Kompetenzen, die außerhalb dieses Berufsfeldes bei Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger, bei Versicherungsmaklern/-vermittlern und bei Rechtsanwälten zu finden sind.

Die Tätigkeit eines Rentenberaters (m/ w) ist damit sehr vielseitig und durch eine geschützte Berufsbezeichnung seit dem 01.07.2008 im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) geregelt. Rentenberater (m/ w) erbringen qualifizierte Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde.

Konkret handelt es sich dabei um die Rentenberatung zur Gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, zur berufsständischen und betrieblichen Altersversorgung, zum sozialen Entschädigungsrecht, zum übrigen Sozialversicherungsrecht und zum Schwerbehindertenrecht mit Bezug zur Rente (vgl. §10 RDG).

Um als Rentenberater (m/ w) registriert zu werden ist u.a. der Nachweis der theoretischen Sachkunde erforderlich. Das ist ebenfalls im RDG und der Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV) geregelt.

Die ASB Akademie GmbH bietet gemeinsam mit der MAH (Management Advisory GmbH) den günstigsten Lehrgang in Deutschland an, mit dessen Hilfe die theoretische Sachkunde erlangt werden kann.

Der Lehrgang findet vom 16. 10.2018 – 23.03.2019 in Heidelberg statt:
Präsenzphase 1: 16.-20.10.2018
Präsenzphase 2: 26.-30.11.2018
Präsenzphase 3: 14.-18.01.2019
Präsenzphase 4: 19.-23.02.2019
Vorbereitungstag und Prüfung: 22.-23.03.2019

Der Veranstalter garantiert dafür, dass im Sinne des §4 Abs.2 RDV nur qualifizierte Personen als Referenten eingesetzt werden.

Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erhalten die Teilnehmer/innen ein qualifiziertes Zeugnis, welches den Anforderungen des §4 Abs.5 RDV entspricht und die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang bescheinigt. Das Zeugnis weist die theoretische Sachkunde nach, die für eine Registrierung als Rentenberater erforderlich ist.
Zur Anerkennung der praktischen Sachkunde, vgl. § 12 Abs.1 Nr. 2 RDG müssen sich die Teilnehmer/innen mit dem für sie zuständigen Gericht in Verbindung setzen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der ASB Akademie GmbH.