Rundfunkfinanzierung: Sachdiskussion statt Populismus

Der Deutsche Journalisten-Verband hat deutlich
gemacht, dass sich die Höhe der Rundfunkgebühren nach den Vorschlägen
der KEF und nicht einzelner Staatskanzleien richtet. Am heutigen
Donnerstag hatte Rainer Robra, Chef der Staatskanzlei von
Sachsen-Anhalt, von dem Ziel der Landesregierungen gesprochen, den
Finanzaufwand für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf dem
heutigen Niveau zu stabilisieren. „Die Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten hat den gesetzlichen Auftrag, den
Finanzbedarf der Sender zu ermitteln. Politische Vorgaben dürfen
dabei keine Rolle spielen“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael
Konken. „Die Finanzierung muss so bemessen sein, dass ARD und ZDF ihr
Qualitätsniveau mindestens halten können.“ Einmischungsversuche aus
der Politik seien nicht zielführend.

Einen Tag zuvor hatte der sächsische Staatskanzleichef Johannes
Beermann mögliche Programmeinschränkungen wie etwa den Verzicht von
ARD und ZDF auf eigene Olympia-Berichterstattung ins Gespräch
gebracht. Konken forderte von den Landespolitikern eine an der Sache
orientierte Diskussion anstelle von „populistischen Forderungen, die
zu Recht vom Bundesverfassungsgericht kassiert würden“.

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