Rund 140.000 Beschäftigte bei Kirche und Diakonie bekommen mehr Geld / Zum 1. Juni 3,5 Prozent mehr – ab 1. April 2013 weitere 2,8 Prozent

Die Arbeitsrechtliche Kommission
Rheinland-Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am heutigen Mittwoch
Gehaltserhöhungen für die rund 140.000 Angestellten in Kirche und
Diakonie in der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen
Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche beschlossen.

Die Gehälter steigen demnach zum 1. Juni 2012 um 3,5 Prozent und
zum 1. April 2013 um weitere 2,8 Prozent. Damit werden die
Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst in anderer zeitlicher
Staffelung übernommen. Auch die Regelungen des öffentlichen Dienstes
zum Urlaubsanspruch, die wegen des Urteils des Bundesarbeitsgerichts
zur Altersdiskriminierung erforderlich geworden waren, wurden
übernommen. Den kirchlichen Angestellten steht nun ein
Urlaubsanspruch von 29 Tagen und von 30 Tagen ab dem 55. Lebensjahr
zu. Die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte an den kirchlichen
Krankenhäusern werden laut Beschluss der Arbeitsrechtlichen
Kommission rückwirkend zum 1. April 2012 um 3,4 Prozent angehoben.

Die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
Kirche und Diakonie werden auf dem so genannten Dritten Weg in der
paritätisch mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern besetzten
Arbeitsrechtlichen Kommission geregelt.

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