
>>> Bis zu 90.000 EUR Erstattung möglich bei 100 Mio. kWh Verbrauch
>>> Erstattung entspricht bis zu 3 Prozent der Erdgaskosten
Kehl, 19. März 2014 – Unternehmen mit Erdgas-Verbrauch haben jetzt erstmals die Möglichkeit, sich bis zu 3 Prozent der von April bis September 2013 für den Gas-Einkauf entrichteten Kosten von ihren Versorgern zurückzuholen.
Hintergrund sind gleich zwei Rückerstattungen in der Gas-Lieferkette, die im Zusammenhang mit der Gasnetzstabilität stehen (Regelenergie):
1. Die Marktgebietsleiter NCG und Gaspool haben angekündigt, die für den Zeitraum 01.04.-30.09.2014 erhobene Regelenergieumlage – soweit erhoben – an die jeweiligen Bilanzkreisverantwortlichen (meist die Erdgaslieferanten) zurück zu erstatten (NCG: 0,02 ct/kWh, Gaspool: 0,08 ct/kWh).
2. Mit dem Management der Regelenergie haben die beiden Marktgebietsleiter im selben Zeitraum einen Überschuss erzielt, den sie an die Bilanzkreisverantwortlichen zurückzahlen müssen (NCG: 0,1573 ct/kWh, Gaspool: 0,0996 ct/kWh).
Dr. Wolfgang Hahn, ECG-Geschäftsführer: „Der Haken an diesen Erstattungen ist, dass die Endkunden keinen gesetzlichen Anspruch darauf haben, diese Entlastungen weitergereicht zu bekommen. Sie müssen daher klug mit ihren Gaslieferanten verhandeln, um eine möglichst günstige Regelung zu erreichen, und sind dabei auf deren Kundenorientierung angewiesen.“
Gesetzt den Fall, die Erdgaslieferanten gäben diese Beträge vollständig an ihre Kunden weiter, käme ein Industrieverbraucher mit 100 Mio. kWh/a Gasverbrauch damit auf eine Erstattung in Höhe von bis zu 90.000 EUR. Das entspräche bis zu 3 Prozent der in diesen sechs Monaten aufgewendeten Gas-Einkaufskosten. Die Möglichkeit der Rückzahlung beider Entlastungsbeträge sollte deswegen unbedingt mit dem jeweiligen Versorger abgeklärt werden.
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