Von Klaus Welzel
Die Wut gilt dem Europäischen Gericht. Die Wut gilt den
Straftätern. Die Wut gilt aktuell auch Justizministerin
Leutheusser-Schnarrenberger. Doch das sind die falschen Adressaten.
Die Wut sollte denjenigen gelten, die im Jahr 2002 ein schlechtes
Gesetz schrieben und verabschiedeten. Das war die rot-grüne
Bundesregierung unter Gerhard Schröder, der den Spruch prägte:
„Wegsperren – und zwar für immer.“ Heraus kam ein populistisches
Gesetz, das der höchsten europäischen Rechtsprechung nicht Stand
hielt. Deshalb, und nur deshalb muss Deutschland jetzt vor 80
Schwerverbrechern zittern, über die nachträglich eine
Sicherheitsverwahrung verhängt worden war. Der einzige Trost besteht
darin, dass eben „nur“ diesen 80 potenziell gefährlichen Männern die
Freiheit winkt. Denn ein „Wegsperren für immer“ ist ja rechtmäßig,
wenn es von einem Gericht verhängt wird – während des Urteils. Aber
nicht danach. Im aktuellen Streit, wie man mit den Folgen des
rot-grünen Murksgesetzes umgeht, erweist sich jedoch die
Fußfessel-Lösung als kein geeigneter Weg. Schließlich darf der
Freigelassene mit der Fessel gehen, wohin er will. Diese verhindert
kein Verbrechen, sie überführt allenfalls im Nachhinein den Täter.
Das ist zu wenig. Also wird die Polizei diese Männer überwachen
müssen, bis sie sich freiwillig in geschlossene Einrichtungen
begeben. Oder der Gesetzgeber weist sie dort ein.
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