Risiko: Vereinsgründung: Vereinsrecht für Vorstände und Aufsichtsorgane – Fachseminar der Berliner Wirtschaftsgespräche e. V. in Berlin

Die Nichtbeachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Vereine kann die Nichtigkeit von Beschlüssen, die Aberkennung der Gemeinnützigkeit und sogar die Haftung des Vorstandes und der Aufsichtsorgane zur Folge haben. Deshalb ist es unumgänglich, die wesentlichen Grundlagen des Vereinsrechts, die einen rechtssicheren Vereinsalltag ermöglichen zu kennen. Vereine fördern insbesondere soziale und kirchliche Belange sowie Sport, Kultur und Umweltschutz. Von der Gründung über den laufenden Betrieb bis hin zur Beendigung eines Vereins müssen sich deren Mitglieder, Vorstände und Aufsichtsorgane mit einer Vielzahl rechtlicher Fragen und Probleme auseinandersetzen. Dazu gehört die Beachtung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Strafgesetzbuches, der Regeln des Steuerrechts als auch der vielfältigen Rechtsprechung der Finanzgerichte.
Die Rechtsanwälte Katrin Witte, Dr. Marc-André Rousseau, Dr. Karl-Dieter Müller und Dr. Axel Schilder, BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin, erläutern die wesentlichen Grundlagen von der Gründung bis zur Auflösung eines Vereins. Darüber hinaus erklären sie vereinstypische Strukturen und Vereinsgremien sowie deren Verantwortung. Auch die Finanzierung von (gemeinnützlichen) Vereinen muss klar gegliedert werden, um möglichen rechtlichen Fallstricken aus dem Weg zu gehen. Gemeinnützigkeit und Sponsoring spielen dabei eine wesentliche Rolle. Die Themen Buchführung des Vereins sowie aktuelle Entwicklungen im Vereinsrecht werden ebenfalls beleuchtet.
Interessierte können sich unter dem folgenden Link zur Veranstaltung anmelden: http://www.bwg-ev.net/events/info/ws6um-vereinsrecht-fuer-vorstaende-und-aufsichtsorgane

Weitere Informationen unter:
http://www.bwg-ev.net/events/info/ws6um-vereinsrecht-fuer-vorstaende-und-aufsichtsorgane