Risiko Projektvertrag – Wie sichert sich ein Freiberufler gegen Schadenersatzforderungen von Dritten ab?

Wer als Freiberufler mit seinem Kunden einen Dienst- oder Werksvertrag abschließt, sollte sein Haftungsrisiko optimal gesichert haben. Denn in Deutschland können Haftungsforderungen auf zwei verschiendenen Grundlagen geltend gemacht werden: der gesetzlichen und der vertraglichen Haftung. Nur wer über eine Betriebshaftpflicht verfügt, die vertragliche Einzelregelungen explizit mit einschließt, ist auf der sicheren Seite.
Gesetzliche Grundlage
Das Gesetz verpflichtet jeden Freiberufler dazu, für Personen, Sach- und Vermögensschäden aufzukommen, die er einem Dritten zugefügt hat. Das kann z.B. der Auftragsgeber sein, ebenso aber auch dessen Projektkunde. Wer eine Berufshaftpflicht abgeschlossen hat, weiß solche Haftpflichtschäden im Rahmen der vereinbarten Versicherungsbedingungen und Deckungssummen abgesichert.
Risiko vertragliche Haftung
„Vielen IT-Fachkräften und auch selbstständigen Ingenieuren ist jedoch nicht klar, dass sich aus den Verträgen, die sie mit ihren Auftraggebern abschließen, Haftungsrisiken ergeben, die von der gesetzlichen Regelung abweichen und die entsprechend nicht gedeckt sind, falls es zu einem Schadenfall kommt“, erklärt Nicole Westphal, Geschäftsführerin der gb.online gmbh aus Kelkheim/Taunus. Als Versicherungsmakler, der auf Freelancer, Selbstständige und Freiberufler in IT- und Ingenieurberufen spezialisiert ist, kennt die gb.online gmbh einige Fälle, in denen Versicherungsnehmer trotz abgeschlossener Betriebshaftpflicht keine Kostenübernahme von ihrer Versicherung erhalten haben. Viele Projektverträge beinalten weit umfangreichere Haftungsansprüche, als sie die gesetzliche Grundlage vorsieht. Auch Leistungszusagen, die unabhängig davon einzuhalten sind, wer ihre Verzögerung oder Verhinderung verschuldet, können zu empfindlichen Schadenersatzforderungen führen. In einer solchen Situation empfiehlt sich ein gut durchdachter Haftpflichtschutz – anderenfalls werden finanzielle Forderungen schnell zu einem Risiko für die berufliche Existenz.
Detaillierte Risikoanalyse für passgenauen Schutz
„Bevor wir einem selbstständigen IT-Dienstleister oder einem freiberuflichen Ingenieur, der beratend oder als Projektingenieur tätig ist, ein Produkt empfehlen, analysieren wir daher immer erst ganz genau, welche Risiken er trägt“, betont Nicole Westphal. Anschließend rate das Maklerhaus seinen Mandanten zu einem individuell passenden Versicherungsschutz, der standardmäßig bestimmte Risiken einschließt, die über die gesetzliche Regelung hinausgehen. Damit senke der Freelancer sein Haftungsrisiko deutlich und wisse sich im Rahmen seiner Projektverträge auf der sicheren Seite – auch ohne dass jeder Projektvertrag einzeln von einem Anwalt geprüft werde.
Umfassende Informationen für Freiberufler und Selbstständige
Wer als IT-Fachkraft oder selbstständiger Ingenieur mehr über individuelle Versicherungslösungen für seine beruflichen Risiken wissen möchte, findet umfangreiche Informationen zu den Themen Berufshaftpflicht sowie Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsrente auf dem Online-Informationsportal www.easy-insure.eu. Hier informieren Spezialisten über mögliche Risiken und bieten individuelle Beratung sowie exklusive Angebote, die die berufliche Situation Selbstständiger sinnvoll absichern.

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