Die elektronische Steuerkarte ist voller Geheimnisse, so scheint es. Früher gab es „die Pappe vom Amt“, wie die Lohnsteuerkarte auch genannt wurde. Heute gibt es gar nichts mehr. Es sei denn, der Arbeitgeber informiert seine Beschäftigten über die Datenrückmeldungen durch die Finanzbehörden. Verpflichtet dazu ist er jedoch nicht.
In den kommenden Tagen übermitteln die Finanzbehörden die Daten der Steuerzahler an die Arbeitgeber. Jene Zahlen, die früher auf den papiernen Steuerkarten eingetragen waren. Doch seit Beginn des Jahres 2013 gibt es die elektronische Steuerkarte (ELStAM). „Von dieser erfährt der Arbeitnehmer nicht mehr zwangsläufig“, darauf weist Bernd Werner, 1. Vorsitzender der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer, Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck, hin: „Die Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, ihre Beschäftigten zu informieren.“ Obwohl der Arbeitnehmer doch eigentlich „Herr des Verfahrens“ sein soll.
Es wird offensichtlich einfach vorausgesetzt, dass der Arbeitnehmer auch ohne Mitteilung weiß, dass er jedes Jahr zum Beispiel
– steuerliche Freibeträge (z.B. Werbungskosten)
– Kinder über 18 Jahre
neu beantragen muss. „Wer dies jedoch vergisst, der verschenkt viel Geld“, sagt Bernd Werner von der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer, Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck.
Kinder über 18 Jahre werden erst durch einen Ermäßigungsantrag für zwei Jahre (unter Umständen auch länger) berücksichtigt, wenn die entsprechende Ausbildung (oder anderer Rechtsgrund) entsprechend angegeben werden. Auch die Steuerklasse zwei muss beantragt werden. Sie wird im übrigen nicht nur für ein Jahr berücksichtigt, sondern für den Zeitraum, den die Ausbildungszeit fortdauert. Sollte die/der Alleinerziehende diese Merkmale vorzeitig verlieren, muss aber wieder eine Änderung beim Finanzamt eingereicht werden.
„Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Daten der Finanzbehörden grundsätzlich immer überprüft werden sollten“, sagt Bernd Werner von der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer, Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck. So sei es im Zuge der Umstellung auf die elektronische Steuerkarte schon dazu gekommen, dass Verheiratete plötzlich Singles waren.
All diese Fallstricke umgehen Steuerzahler am besten dadurch, dass sie sich sachkundigen Rat einholen. Bernd Werner von der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer, Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „Wer Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein ist, der ist auf der sicheren Seite – und spart Steuergeld.“
Über die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck
Die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer ist einer der führenden Lohnsteuerhilfevereine. Sie ist deutschlandweit aktiv mit rund 300 Beratungsstellen. 2013 wurden bundesweit über 50.000 Mitglieder steuerlich betreut. 1991 ist das Gründungsjahr des Lohnsteuerhilfevereins.
Weitere Informationen unter:
http://www.lohnsteuerhilfe.net/