Rische zum Einfluss der EU auf die Deutsche Rentenversicherung

„Das Armutsrisiko der älteren Bevölkerung in
Deutschland ist geringer als das Armutsrisiko älterer
Bevölkerungsgruppen in vielen anderen europäischen Ländern.“ Dies
stellte Dr. Herbert Rische, Präsident der Deutschen
Rentenversicherung Bund, auf der heute in Bamberg tagenden
Bundesvertreterversammlung unter Bezugnahme auf neuere Studien der EU
zur langfristigen Finanzierbarkeit und Angemessenheit von Renten
fest. Nach den Studien seien im EU-Durchschnitt gut sechs Prozent der
älteren Menschen von Altersarmut betroffen, in Deutschland seien es
nur 2,1 Prozent. Die Studien zeigten, dass das deutsche
Alterssicherungssystem im europäischen Vergleich aktuell
überdurchschnittlich gut dastehe.

Rische setzte sich in seinem Bericht auch mit dem Vorschlag der
Europäischen Kommission auseinander, einen EU-weiten Automatismus für
die Anhebung des Renteneintrittsalters zu schaffen. Ein solcher
Automatismus würde in die Souveränität der Mitgliedstaaten
eingreifen. Jeder EU-Mitgliedstaat müsse aber weiterhin
eigenverantwortlich sein Rentensystem gestalten können. Weitreichende
sozialpolitische Entscheidungen wie die Anpassung der
Regelaltersgrenze könnten nicht der nationalen politischen
Willensbildung und Verantwortung entzogen werden. Jeder Staat müsse
sich laufend mit neuen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt oder im
Bereich des demografischen Wandels befassen und entsprechend
reagieren. Eine Art „Europaformel“ für die automatische Berechnung
des Renteneintrittsalters könne es nicht geben, so Rische.

Rische ging auch auf die Berichtspflicht über die „impliziten
Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Bevölkerungsalterung“ der
EU-Staaten ein, die im Rahmen der nationalen Haushaltsüberwachung
vorgesehen sei. Er verdeutlichte, dass eine langfristige Betrachtung
der fiskalischen Positionen eines Staates sicher erforderlich und
sinnvoll sei. Gleichzeitig wies er aber auf die Schwierigkeiten hin,
die Kostenwirkungen demografischer Veränderungen auf die Haushalte
der EU-Staaten zu ermitteln und zu vergleichen. Die Berichtspflicht
sei nach seiner Auffassung „mit einer gewissen Sorge“ zu betrachten,
weil es schwierig sei, valide, zuverlässige Daten für die implizite
Staatsschuld zu gewinnen. Weitreichende Schlussfolgerungen für
aktuell zu treffende Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung
sollten deshalb nicht ohne Weiteres daraus gezogen werden, so Rische.

Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030 865-89178
Fax: 030 865-27379
Mail: pressestelle@drv-bund.de

Weitere Informationen unter:
http://