„Wir bewerten den Koalitionsvertrag insgesamt positiv. Er macht Hoffnung auf eine Politik, die die großen Herausforderungen, vor denen das Land steht, offensiv angeht. Viele der vereinbarten Maßnahmen und Weichenstellungen sind nötig und geeignet, die Landesfinanzen zu konsolidieren und den Wirtschafts- und Lebensstandort Saarland attraktiv zu halten. Auf diesem Weg kann es gelingen, die Eigenständigkeit erfolgreich zu sichern.“ So kommentierte IHK-Präsident Dr. Richard Weber den Ende letzter Woche vorgelegten Koalitionsvertrag.
Konkret begrüßt die IHK, dass sich die Koalitionspartner klar zur Einhaltung der Schuldenbremse bekennen. Dazu ist es auch aus Sicht der IHK unumgänglich, mindestens zehn Prozent der Stellen im öffentlichen Dienst einzusparen. „Die im Vertrag enthaltene Formulierung ,mindestens– eröffnet dabei den nötigen Spielraum nach oben“, so Dr. Weber.
Ebenso begrüßt die IHK
– das klare Bekenntnis zum Industrie- und Energiestandort Saarland;
– die Zusage, dass Investitionen und Projekte, die für die Zukunft des Landes von besonderer Bedeutung sind, nicht an der Haushaltsnotlage scheitern werden;
– den angekündigten Ausbau der von Wirtschaft und Landesregierung gemeinsam getragenen ZPT zu einem „Zentrum für Wirtschafts- und Standortförderung“;
– die Ankündigung, ein offensives, auf nachhaltige Wirkung angelegtes „Saarland-Marketing“ zu starten;
– die Absicht, das „Zentrum für Mechatronik und Automatisierungstechnik“ zu einem „Ausbildungs- und Entwicklungszentrum für Ingenieure und Innovationen“ zu erweitern und insbesondere
– den erklärten Willen, die „Strategie zur Sicherung des saarländischen Fachkräftebedarfs“ gemeinsam mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern zügig umzusetzen.
„Diesen Ankündigungen“, so Dr. Weber, „müssen jetzt rasch konkrete Taten folgen. Unsere IHK wird die Landesregierung dabei auf vielfältige Weise unterstützen – durch Beteiligung an gemeinsamen Initiativen aber auch mit eigenen Projekten und Beiträgen“.
Für eher problematisch hält die IHK dagegen die Vereinbarungen, die auf eine stärkere Regulierung von Arbeitsmarkt und Lohnfindung zielen – etwa die geplante Novellierung des Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetzes, das vereinbarte neue Vergabe- und Tariftreuegesetz und die geplante Bundesratsinitiative zur Einführung von Equal-Pay-Regelungen für die Zeitarbeit. Diese Vorhaben würden, sollten sie umgesetzt werden, die Attraktivität des Standortes mindern.
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