
Der Anteil der Gebäude, die in Deutschland gegen Elementarschäden abgesichert sind, ist regional sehr unterschiedlich. Während in Baden-Württemberg 94 % über diesen Schutz verfügen, sind in Bremen oder Niedersachen über 80 % der Häuser nicht gegen die Folgen von Starkregen & Co. abgesichert.
Welche Kosten werden übernommen?
Im Falle des Falles werden alle Kosten zur Instandsetzung von Haus und Nebengebäuden übernommen. Dazu gehört auch das Trockenlegen bzw. Sanieren des Gebäudes.
Im schlimmsten Fall werden die Kosten für Abriss und Neubau eines gleichwertigen Hauses von der Versicherung getragen. Die währenddessen anfallenden Kosten für Unterbringung der Bewohner und eventuelle Mietausfälle werden ebenfalls übernommen.
Wichtig: Wenn Schäden am Wohninventar durch Folgen von Starkregen entstehen, muss die Hausratversicherung ebenfalls eine zusätzliche Elementardeckung beinhalten, damit die Kosten für Neuanschaffungen abgedeckt sind.
Im Ãœberblick – Die erweiterte Elementarschadenversicherung bietet Schutz in folgenden Fällen:
• Starkregen / Überschwemmung / Rückstau
• Hochwasser
• Schneedruck
• Lawinen / Erdrutsch
• Erdsenkung
• Erdbeben
• Vulkanausbruch
Mit der VHV Hausrat- und Wohngebäudeversicherung genießen Kunden umfassenden Schutz.
Kunden erhalten im Schadenfall nicht nur den tatsächlichen Wert der Immobilie oder des Hausrats, sondern den Neuwert. Auf diese Weise können sie nach einem Schadenfall schnell wieder neu anfangen.
Immer der aktuellste Schutz: Mit der Leistungs-Update-Garantie der VHV bleibt der Versicherungsschutz automatisch auf dem neuesten Stand. Kunden erhalten von uns ganz ohne ihr Zutun immer die besten Leistungen.
Keine Angst vor grober Fahrlässigkeit: Eine kleine Unachtsamkeit kann manchmal schwere Folgen haben. Anders als viele andere Versicherer ersetzt die VHV auch dann den Schaden, wenn der Versicherte grob fahrlässig gehandelt hat.
Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung der VHV kann mit zwei Zusatzbausteinen zur Absicherung gegen Elementarschäden kombiniert werden:
Elementar I:
Beinhaltet Überschwemmung durch Witterungsniederschläge und Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdbeben, Vulkanausbruch, Schneedruck und Lawinen.
Elementar II:
Erweitert Elementar I auf Schäden durch Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern.