Die Kassenärztlichen Vereinigungen halten nicht
genau nach, ob die 97.673 Allgemein- und Fachärzte mit vollem
Kassenarztsitz in Deutschland ihre gesetzlich vorgeschriebenen 20
Sprechstunden pro Woche anbieten. Das geht aus einer Antwort der
Bundesregierung auf Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die der in
Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe)
vorliegt. Seit Juli 2015 schreibt das Gesetz vor, dass die
Kassenärztlichen Vereinigungen die Sprechzeiten ihrer Ärzte
kontrollieren müssen. „Bundesweite Vorgaben“, ob der „jeweilige
vertragsärztliche Versorgungsauftrag“ eingehalten werden, existierten
nicht, räumt die Bundesregierung ein. Demnach überprüfen die
Kassenärztlichen Vereinigung teilweise die Abrechnungen der Ärzte und
ziehen daraus den Rückschluss, ob genug Sprechzeiten angeboten
werden. Teilweise kontrollieren sie nur die offiziellen
Öffnungszeiten der Praxis. Die gesundheitspolitische Sprecherin der
Grünen im Bundestag, Maria Klein-Schmeink, warf Gesundheitsminister
Jens Spahn (CDU) vor, „rechtsfreie Räume“ zu dulden. „Spahns
Ministerium kümmert sich offensichtlich bereits heute nicht darum, ob
die Regelung überhaupt eingehalten wird“, sagte Klein-Schmeink. Das
wecke Zweifel, ob es die Bundesregierung wirklich ernst meine mit dem
Ziel, die Wartezeiten gesetzlich Versicherter zu verbessern. Ein
Sprechstundenumfang, der nur auf dem Papier stehe, sei zwar gut für
das Schaufenster, nütze den Patientinnen und Patienten aber gar
nichts. „Spahn muss deswegen dafür sorgen, dass die Regelung endlich
umgesetzt wird“, sagte Klein-Schmeink.
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