Rezepturen sind kein Wettbewerbsinstrument

Rezepturen sind ein unverzichtbarer
Bestandteil der Pharmakotherapie, denn sie schließen therapeutische
Lücken. „Wenn es kein passendes Fertigarzneimittel gibt, brauchen
Patienten eine in der Apotheke angefertigte Rezeptur“, so Dr. Andreas
Kiefer, Vorsitzender der NRF-Kommission. „Rezepturen sollen
Fertigarzneimittel aber nicht ersetzen.“ Das Neue Rezeptur
Formularium (NRF) beim Deutschen Arzneimittel-Codex (DAC) arbeitet an
einer fortlaufenden Weiterentwicklung der Individualrezepturen in
Deutschland. Zu Recht werden auch auf europäischer Ebene die
Unverzichtbarkeit der ärztlich verordneten Rezepturen sowie die damit
verbundene besondere Verantwortung und Leistung des Arztes und des
Apothekers betont. Darauf verweisen das Europäische Arzneibuch und
die Resolution des EU-Parlaments vom Januar 2011 zur Qualität und
Sicherheit der in Apotheken hergestellten Arzneimittel.

Die heute vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI)
veröffentlichte Pressemitteilung ist haltlos und irreführend. Die
Wirkstoffe, die in Rezepturen verarbeitet werden, unterliegen den
gleichen Qualitätsanforderungen wie die Wirkstoffe, die im
Industriemaßstab verarbeitet werden. Sie werden bei identisch
spezialisierten Herstellerbetrieben bezogen. Die Qualität wird durch
das Arzneimittelgesetz, das Europäische Arzneibuch und die
Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) bestimmt.
Egal ob industrielle Herstellung oder Einzelanfertigung in der
Apotheke: Alle Arzneimittel müssen die notwendigen hohen
Anforderungen erfüllen.

Die Pressemitteilung und weitere Informationen unter www.abda.de.

Pressekontakt:
Dr. Ursula Sellerberg, MSc
Stellv. Pressesprecherin
Tel.: 030 – 40004 134
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
www.abda.de