
Von den Banken wird immer an die Kunden kommuniziert, das Kontoguthaben bei Privatpersonen bis 100.000,-, durch den Einlagensicherungsfond, gesichert sind. Für jeden Kunden ist, nach dieser Information klar, dass sein Geld bis 100.000,- zu 100% abgesichert sein sollte. Doch das ist FALSCH. Die Zielsetzung der Richtlinie des Europäischen Rechts vom 16. April 2015 besagen das gerade einmal 0,8% der Einlagen aller Bankkunden bis zum 3. Juli 2024 hinterlegt werden müssen. Das wären bei einem Vermögen von 100.000,- gerade einmal 800,-. Damit kann niemand einverstanden sein. Um sich in allen Fällen aus der Affäre zu ziehen hat die Regierung direkt ein weiteres Gesetz verabschiedet das sich Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) schimpft.
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