Rentenberater Sachkundelehrgang

Rentenberater Sachkundelehrgang
 

Kenntnisse des Beitrags- und Leistungsrechts der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung, aber auch Kenntnisse zum Schwerbehindertenrecht, sozialen Entschädigungsrecht, berufsständischen und betrieblichen Altersversorgung werden vermittelt. Zielgruppe sind angehende Rentenberater (haupt- oder nebenberuflich), Verantwortliche in Personalabteilungen und Interessierte aller Branchen, welche fundierte Kenntnisse zum Rentenrecht in Deutschland brauchen. So auch Versicherungsfachleute, welche eine sozialversicherungsrechtliche Beratung, in der Vorsorgeberatung als Nebenleistung erbringen.

Durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz wurde der Beruf des Rentenberaters bzw. Rentenberaterin auf eine neue Grundlage gestellt. Rentenberater zu werden eröffnet Ihnen neue berufliche Perspektiven mit Alleinstellungsmerkmal. Vereint dieser Beruf doch spezifische Kompetenzen, welche man sonst nur losgelöst voneinander bei Beratungsstellen der Versicherungsträger, bei Versicherungsmaklern/ -vermittlern, sowie bei Rechtsanwälten findet. Die Kunden von Rentenberatern können so zu sagen „alles aus einer Hand“ bekommen.

Die demographische Entwicklung, die steigende Zahl der Rentner und auch das breite Interesse an der zukünftigen Altersversorgung werden Rentenberater immer wichtiger werden lassen. Somit wird die Ausbildung Rentenberater und die Zulassung zum Rentenberater stetig weiter wachsen, zumal sich immer mehr Personen fragen, “Wie werde ich Rentenberater” und was muss man für die Zulassung zum Rentenberater für Voraussetzungen mitbringen. In Zukunft werden die Rentenberater immer stärker in dem Bereich der Altersversorgung und in die Überprüfung der Rentenbescheide der Rentenversicherung einbezogen werden.

Die Tätigkeit eines Rentenberaters ist also sehr vielseitig, chancenreich und nebst geschützter Berufsbezeichnung seit dem 01.07.2008 im Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) geregelt.

Um als Rentenberater registriert zu werden ist u.a. der Nachweis der theoretischen Sachkunde erforderlich. Auch dies ist im RDG und der Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV) geregelt und wir bieten Ihnen zwei konforme Lehrgangsformate an, um diese zu erreichen.

Beziehen Sie persönliche Lernerfahrungen und Berufserfahrung mit ein und Sie werden sich
für eines der Formate entscheiden können: