Wer vorzeitig Rente bezieht, darf zunächst
maximal 450 Euro hinzu verdienen. Zweimal pro Jahr kann der
Monatslohn aber doppelt so hoch sein. Das Apothekenmagazin „Senioren
Ratgeber“ erinnert dran, dass bei Ãœberschreiten der Zuverdienstgrenze
auch nur um einen Cent die Rente gekürzt wird – je nach Höhe
teilweise, im Extremfall auch komplett. Die individuelle
Hinzuverdienstgrenze wird im Rentenbescheid angegeben. Die Regeln
sind kompliziert, deshalb sollte man sich als Frührentner vor
Abschluss eines Arbeitsvertrages individuell beraten lassen. Mit
Erreichen des regulären Rentenalters dürfen die meisten dann beliebig
viel hinzu verdienen.
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frei.
Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ 6/2013 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
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