Neben Jugend-Sommercamps, Standard- und Examensvorbereitungskursen werden seit einigen Jahren auch für Arbeitnehmer Intensivsprachkurse vermittelt, die als Bildungsurlaub angerechnet werden können. In den meisten deutschen Bundesländern haben Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub bzw. „Bildungsfreistellung“, d.h. für eine bis zwei Wochen einen Sprachkurs (mit mind. 30 Wochenstunden) im Ausland absolvieren – ohne dafür extra Urlaub nehmen zu müssen. PractiGo arbeitet in Großbritannien, Spanien, Mexiko und der Dominikanischen Republik mit zertifizierten Sprachschulen zusammen und vermittelt auf Wunsch zusätzlich zu einem Englisch- oder Spanischkurs auch Unterkunft, Flug und Transfer-Service.
Eine weitere Chance auf Weiterbildung ist der Bildungsgutschein. Diese Bildungsprämie wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ins Leben gerufen und richtet sich an alle Erwerbstätigen in Deutschland mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 25.600 Euro. Weiterbildungsmaßnahmen, z.B. in Form einer Sprachreise, fördert der Staat mit bis zu 500 Euro (maximal 50 % der Kurskosten). Mit der Bildungsprämie hat PractiGo bereits gute Erfahrungen gemacht: Interessenten, die die Voraussetzungen erfüllen, können sich einen Sprachkurs aus dem PractiGo-Angebot heraussuchen. Damit gehen sie dann zu ihrem jeweiligen Berater und bekommen den Bildungsgutschein ausgehändigt. Der Gutscheinwert wird dann bei PractiGo von den Kurskosten abgezogen.
„In der Regel läuft die Beantragung ohne Probleme ab, da PractiGo als anerkannter Sprachreiseanbieter eingetragen ist. So ein Bildungsgutschein kann auch relativ kurzfristig beantragt werden, genauso wie unsere Reisen sehr schnell organisiert werden können,“ erklärt Marc Oliver Schneider, Geschäftsführer von PractiGo.
Das alte Sprichwort muss also ergänzt werden: „Reisen bildet – Sprachreisen bilden weiter“. Zum Thema Weiterbildung durch Sprachreisen informiert die PractiGo GmbH daher auch am 24.09., dem Deutschen Weiterbildungstag 2010. Interessenten sind eingeladen, sich persönlich im Büro in Bremen-Hastedt zu dem Thema zu informieren. Wer nicht persönlich vorbeischauen kann, bekommt auch per Email oder Telefon Auskunft – und dies nicht nur am 24.09.2010!