– FinanceScout24: Telefonische Erstberatung kann Kosten sparen
– Kunden sollten sich aber nicht in jedem Fall von einer Klage
abbringen lassen
– Mediationsangebote stoßen noch auf wenig Akzeptanz
„Zum Glück haben wir noch keine amerikanischen Verhältnisse. Die
Bundesbürger rennen nicht wegen jedem Streit sofort zum Anwalt und
ziehen vor den Kadi.“ Mit diesen Worten kommentiert Dr. Errit
Schlossberger, Geschäftsführer des unabhängigen Verbraucher- und
Finanzportals FinanceScout24, eine aktuelle Studie des
Beratungsunternehmens MSR Consulting. Dessen Studie „KUBUS
Rechtsschutz 2010″ kommt zu dem Ergebnis, dass die Meldung von
Rechtsschutzfällen direkt beim Anwalt in den vergangenen drei Jahren
abgenommen hat. Im Jahr 2008 war der Anwalt für 39 Prozent der
Versicherten mit Rechtsschutzfall die erste Anlaufstelle. 2010
wandten sich nur noch 35 Prozent direkt an eine Kanzlei.
„Versicherte kontaktieren immer öfter zuerst den Versicherer.
Dieser Trend spart nicht nur der Assekuranz Kosten, sondern
garantiert langfristig auch, dass die Prämien für die Kunden
bezahlbar bleiben“, erklärt Schlossberger. Deshalb sei es
grundsätzlich begrüßenswert, wenn sich Rechtsschutzversicherer
stärker als Dienstleister positionieren und im Schadenfall
telefonische Beratung anbieten sowie die Versicherten mit Adressen
von Fachanwälten unterstützen. Laut KUBUS-Studie sind Kunden mit der
Abwicklung ihres Falls zufriedener, wenn zuvor eine telefonische
Rechtsberatung stattfand und ein Anwalt empfohlen wurde.
Schlossberger zufolge sollten sich Kunden nicht scheuen, solche
Schaden-Hotlines anzurufen: „Man kann sich relativ sicher sein, dass
am anderen Ende der Leitung ein kompetenter Experte sitzt. Der
Außendienstbetreuer, bei dem man die Police vielleicht abgeschlossen
hat, kann das meist gar nicht leisten.“ Allerdings sollte man sich
auch nicht gleich von einer Klage abbringen lassen, warnt
Schlossberger. Denn natürlich sei dies für den Versicherer die
kostengünstigste Lösung. „Hier hilft nur nüchternes und sachliches
Abwägen“, rät der FinanceScout24-Geschäftsführer. „Wenn es um viel
Geld geht und eine Klage gute Erfolgsaussichten hat, sollte man das
auch durchziehen.“ Wer jedoch nur dem ungeliebten Nachbarn übel
mitspielen wolle und um Mini-Beträge streite, sollte bedenken, dass
die Versicherer meist nicht lange fackeln, ehe sie klagewütigen
Kunden kündigen. „Schon nach zwei teuren Fällen kann es eng werden.
Das aber sollte tunlichst vermieden werden“, warnt Schlossberger.
„Denn dann wird es schwierig, bei einem anderen Anbieter eine Police
zu erhalten, weil diesem die vorangegangene Kündigung nicht
verschwiegen werden darf.“
Sofern alle Konfliktparteien zustimmen, können Mediationsangebote
der Rechtsschutzversicherer, also die außergerichtliche Vermittlung
durch neutrale Mediatoren, ein sinnvoller Kompromiss sein.
Schlossberger wünscht sich, dass die Versicherer hier noch mehr
Aufklärungsarbeit leisten: Zum Beispiel müsse den Kunden noch besser
deutlich gemacht werden, dass der Anspruch auf Kostenerstattung bei
einem erfolglosen Mediationsversuch nicht verloren gehe.
Die Vorteile der Mediation lägen auf der Hand: Während sich ein
Gerichtsverfahren unendlich in die Länge ziehen kann, erzielt ein
Mediator oft schon binnen drei bis vier Wochen eine Lösung. Zudem ist
diese oft nachhaltiger als ein Gerichtsurteil, weil der erfolgreichen
Mediation immer ein Konsens der Streithähne zugrunde liegt.
„Besonders bei Konflikten mit Verwandten oder auch Arbeitskollegen
ist es wichtig, den Gesprächsfaden nicht abreißen zu lassen“, erklärt
Schlossberger. „Ein Mediator bringt die Parteien an einen Tisch und
überbrückt Kommunikationsdifferenzen.“ Darüber hinaus sei die
Mediation deutlich günstiger als ein Gerichtsverfahren.
Dieser Aspekt dürfe nicht unterschätzt werden. Denn der Käufer
einer Rechtsschutz-Police habe nicht nur Rechte, sondern auch
Pflichten. „Der Versicherungsnehmer muss sich an Auflagen halten,
wenn er seinen Versicherungsschutz komplett aufrechterhalten möchte“,
erklärt Schlossberger. „So ist der Versicherte stets gehalten, seine
Kosten so gering wie möglich zu halten. Das heißt auch, dass die
Anzahl der Gerichtsprozesse auf ein Minimum reduziert werden muss.“
Generell empfehle es sich, die Preise und Leistungen verschiedener
Anbieter von Rechtsschutz-Policen gründlich zu vergleichen und darauf
zu achten, ob Angebote wie die Einschaltung eines Mediators Teil der
Leistungen sind. „Die teuerste Police ist mitnichten immer die
beste“, erklärt Schlossberger. „Durch einen Wechsel des Anbieters
lässt sich bares Geld sparen.“
Ãœber Preise und Leistungsumfang von Rechtsschutzversicherungen
informiert der Vergleichsrechner von FinanceScout24:
http://www.presseportal.de/go2/FinanceScout24_Vergleichsrechner
Ãœber FinanceScout24:
Die FinanceScout24 GmbH betreibt eines der größten deutschen
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