Rechtsanwalt | Verteidiger in Strafsachen Mag. Dinko Knjizevic

Rechtsanwalt | Verteidiger in Strafsachen Mag. Dinko Knjizevic
Rechtsanwalt Mag. Dinko Knjizevic
 

Den Blick auf die Erledigung von zivilrechtlichen, strafrechtlichen und damit verbundenen wirtschaftsstrafrechtlichen Agenden gerichtet. Der Rechtsanwalt mit serbokroatischen Wurzeln kann hier auf ein breit gefächertes Fachwissen und eine langjährige Berufserfahrung – unter anderem auch als stellvertretender Handelsdelegierter bei der österreichischen Botschaft in Belgrad für die Staaten BR Jugoslawien und Mazedonien – zurückgreifen. Eine zielgerechte und effiziente Vertretung ist ihm ein großes Anliegen.

Die Schwerpunkte:

• Strafrecht
• Finanzstrafrecht
• Insolvenzstrafrecht
• Vermögensstrafrecht
• Fremdenrecht
• Wirtschaftsrecht

Strafrecht
Die wichtigsten strafrechtlichen Regelungen werden im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. In einzelnen Paragrafen werden Tatbestände wie Diebstahl oder Körperverletzung, aber auch Delikte wie die Verletzung der Unterhaltspflicht behandelt. Es wird die Straftat beschrieben und die bei deren Begehung drohende Strafe festgelegt.

Juristische Personen (Gesellschaften oder Vereine,) können ebenfalls für Straftaten verantwortlich gemacht werden. Geregelt wird dies jedoch nicht im Strafgesetzbuch, sondern in anderen Gesetzen.

Verwaltungsstrafrecht
Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften werden zum Teil von Gerichten (z.B. Verstöße gegen das Strafgesetzbuch) und zum Teil von Verwaltungsbehörden (z.B. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Kraftfahrgesetz) geahndet. Dementsprechend ist zwischen Justizstrafrecht (gerichtlichem Strafrecht) und Verwaltungsstrafrecht zu unterscheiden. Beim Verwaltungsstrafrecht gilt es zu unterscheiden zwischen dem abgekürzten oder dem ordentlichen Verwaltungsstrafrecht. Abgekürzte Verwaltungsstrafverfahren sind Organstrafverfügungen, Anonymverfügungen oder Strafverfügungen. Anders als bei dem abgekürzten Verwaltungsstrafverfahren wird im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren ein Ermittlungsverfahren durchgeführt und dem Beschuldigten Gelegenheit gegeben, sich zu rechtfertigen.
Zivilrecht
Das Zivilrecht – auch Privatrecht – regelt die Rechtsverhältnisse zwischen natürlichen (Mensch) und juristischen Personen (Körperschaft) untereinander.
Das Gesetz, welches für das Zivilrecht ausschlaggebend ist, ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB). Dieses wurde bereits 1811 erlassen und wurde bis dato häufig reformiert und angepasst. Wichtige Elemente sind das Eigentums- und Besitzrecht, Vertragsrecht, Schadenersatzrecht, Erbrecht sowie das Familienrecht.
In bestimmten Zivilrechtsstreitigkeiten herrscht eine Anwaltspflicht. Das heißt, dass sowohl der Kläger als auch der Beklagte durch einen Rechtsanwalt vertreten sein müssen.