Rechtsanwalt Andreas Martin – jetzt auch Fachanwalt für Arbeitsrecht

Als Rechtsanwalt darf man den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht nur führen, wenn man erfolgreich Kenntnisse in Theorie (Lehrgang) und Praxis (bestimmte Anzahl bearbeiteter Fälle) nachweist. Anwalt Andreas Martin, welcher u.a. in Berlin-Marzahn als Rechtsanwalt tätig ist, hat im Jahr 2012/2013 in Berlin den theoretischen Teil des Fachanwaltslehrganges erfolgreich bestanden. Nach dem Nachweis der praktischen Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts (Einreichung einer Fallliste zu den bearbeiteten Fällen) ist Rechtsanwalt Andreas Martin im Mai 2015 der Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verliehen worden. Bereits zuvor war die Kanzlei überwiegend -aber nicht ausschließlich – auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig.