rbb-exklusiv: Schießstandaffäre: Trickste Geisel in der Personalie Koppers?

Nach einem internen Vermerk, den Innensenator
Andreas Geisel abzeichnete, verfasste die Innenverwaltung
zweifelhafte Argumente, um in der Schießstandaffäre gegen die
damalige Vize-Polizeipräsidentin, Margarete Koppers, kein
Disziplinarverfahren einleiten zu müssen.

Vorausgegangen war ein Ermittlungsverfahren bei der
Staatsanwaltschaft im April 2017. Das ziehe nach dem Berliner
Disziplinargesetz ein Disziplinarverfahren nach sich, konstatiert die
Verwaltung selbst in dem Vermerk vom Mai 2017. Aber man habe davon
abgesehen, „da alle entscheidungserheblichen Unterlagen derzeit der
STA Berlin vorliegen und diese eine Herausgabe von Akten oder
Informationen aus dem laufenden staatsanwaltlichen
Ermittlungsverfahren verweigert, um den Untersuchungszweck nicht zu
gefährden.“ Man müsse deshalb erst das Ende des Ermittlungsverfahrens
abwarten, um dann erneut über ein Disziplinarverfahren zu
entscheiden, so Geisels Verwaltung.

Dem rbb gegenüber widerspricht der Leiter der Staatsanwaltschaft,
Jörg Raupach. Es hätte im Februar 2018, also einen Monat vor der
Ernennung zur Generalstaatsanwaltschaft, nur eine Anfrage gegeben.
Man sei durchaus kooperativ gewesen. „Wir haben über den Sachstand
des Verfahrens Auskunft gegeben“, sagt Raupach dem rbb. Der
Innenpolitische Sprecher der FDP, Marcel Luthe erklärt gegenüber dem
rbb: „Ich habe seinerzeit schon den Innensenator gefragt, schon im
Plenum, ob denn eigentlich eine Disziplinarverfahren geprüft wurde
bzw. warum keins eingeleitet wird. Das Ergebnis war, man müsse keines
einleiten, weil das habe man genau geprüft, mit einem Gutachten.“
„Ein Gutachten habe er, Luthe, bei einer Akteneinsicht in den Vorgang
nicht gefunden.“

Im März 2018 ist die ehemalige Vize-Polizeipräsidentin Koppers zur
Generalstaatsanwältin befördert worden. Mit einem
Disziplinarverfahren wäre dies unwahrscheinlich geworden. Am
Wochenende läuft Koppers sechsmonatige Probezeit ab. Danach kann sie
auf Lebenszeit zur Generalstaatsanwältin ernannt werden, bestätigt
die Justizverwaltung dem rbb. Geisels Sprecher beruft sich auf den
Datenschutz und versagt dem rbb Antworten auf gestellte Fragen.

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