Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP)
sieht durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den
Befugnissen des BKA zur Terrorabwehr grundlegende Prinzipien des
Rechtsstaats bekräftigt.
In der Abwägung von Sicherheitsinteressen des Staates und dem
Schutz der Grundrechte hätten die Richter insbesondere den
Kernbereich privater Lebensgestaltung gestärkt, sagte Baum am
Mittwoch im rbb-Inforadio: „In diesen Kernbereich darf der Staat nur
in ganz besonderen Fällen eindringen. Das ist an verschiedenen
Stellen bekräftigt worden.“
Darüber hinaus habe das Gericht das „Computergrundrecht“ aus
seinem Urteil von 2008 bekräftigt und die Überwachung von
Unbeteiligten erheblich eingeschränkt. Außerdem sei die Weitergabe
von Daten an ausländische Stellen an enge Kriterien gebunden: „Die
Prinzipien, die uns bei der Verteidigung der Bürgerrechte leiten, hat
das Gericht an vielen einzelnen Stellen bestätigt.“
Baum betonte, er habe kein grundsätzliches Problem mit der
Ãœberwachung von Wohnungen oder dem Anzapfen von Telefonleitungen
Verdächtiger: „Wir können die Sicherheitsbehörden nicht ganz zahnlos
lassen, sie müssen ja arbeiten können. Wenn es eine konkrete Gefahr
gibt, erwarten doch die Menschen, dass etwas geschieht.“ Das müsse
aber rechtsstaatlich kontrolliert werden. Zu den entscheidenden
Modalitäten, wie das geschieht, habe sich das Gericht im Einzelnen
geäußert, sagte Baum.
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