RA-Horrion: Vollkasko darf bei alkoholisiertem Fahrer Zahlung um 75% kürzen – Verkehrsrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden.

Rechtsgrundsatz Verkehrsrecht Dresden

Vollkaskoversicherung ist berechtigt, den Eigenschaden um 75% zu kürzen, wenn Versicherungsnehmer das Fahrzeug an alkoholisierten Dritten überlassen hat (Urteil LG Bonn vom 31.07.2009, Az. 10 0 115/09).

Sachverhalt Verkehrsrecht Dresden

Versicherungsnehmer A ist vollkaskoversichert. Er ist mit dem späteren Fahrer B bei einer Feier. B trinkt 10-15 Bier. A erkennt Alkoholisierung und überlässt B trotzdem das Fahr¬zeug. A verklagt die Versicherung auf 75% des Schadens, nachdem er 25% erhalten hatte. A verliert.

Rechtsgründe Verkehrsrecht Dresden

Der Schaden wurde grob fahrlässig verursacht. Die Alkoholisierung des B war erkennbar. Die Leistungskürzung der Versicherung in Höhe von 75% ist daher zu recht erfolgt.

Mein Rechtstipp Verkehrsrecht Dresden

„Die Fahrzeugüberlassung an Dritte, bei denen bereits der Anschein einer Alkoholisierung besteht, ist stets zu unterlassen „, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.