R+V Unfallversicherung zahlt € 300.000,- an Versicherungsnehmer für Invalidität

R+V Unfallversicherung zahlt € 300.000,- an Versicherungsnehmer für Invalidität
 

Ein Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte Anfang 2019 eine Unfallversicherung für sich abgeschlossen. Ende 2019 rutschte er beim Spielen mit seiner Tochter aus und brach sich das Handgelenk. Nachdem die Verletzung nicht uneingeschränkt verheilte, sondern erhebliche Leistungseinschränkungen an der Hand verblieben, stellte unser Mandant Antrag auf Leistungen bei seiner Unfallversicherung.

Gutachten nach Unfall bestätigt hohe Invalidität

Die R+V Allgemeine Versicherung AG holte daraufhin ein Gutachten ein, das unserem Mandanten eine hohe Invalidität der Hand bescheinigte. Hiermit war die Unfallversicherung anscheinend nicht einverstanden, da sie daraufhin ein weiteres Gutachten einholte, welches die Invalidität deutlich niedriger ansetzte. Die Versicherung zahlte daraufhin € 200.000,- an ihren Versicherungsnehmer.

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte unterstützen Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer war hiermit aber nicht zufrieden und wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Sie wandte sich dahin an die Versicherung und legte ausführlich da, warum die Leistungskürzung fehlerhaft war.

R+V Allgemeine Versicherung AG zahlt weiteren sechsstelligen Betrag

„Es dauerte gerade einmal zwei Wochen, bis die R+V die Forderung anerkannte und den verbleibenden Betrag auf unser Konto überwies“, freut sich Rechtsanwältin Kempf für ihren Mandanten. „Unser Mandant freute sich ebenfalls sehr darüber, dass das Verfahren nach gerade einmal 3 Wochen so erfolgreich zu Ende ging. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass die Leistungsabteilungen der Versicherungen einsehen, dass ein Beharren auf ihren fehlerhaften Positionen nicht erfolgversprechend ist,“ zieht Rechtsanwältin Kempf ein positives Resümee. Das Ziel von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte, für ihre Mandanten zeitnah mit den Versicherungen eine Lösung zu finden, ist in diesem Verfahren erneut aufgegangen.

Kontakt

Rechtsanwälte Christian Luber, LL.M., M.A., und Aylin Kempf
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
München: Morassistraße 18, 80469 München, Tel. 089.999 533 450
Hamburg*: Neuer Wall 63, 20354 Hamburg, Tel. 040.356 763 58
Berlin*: Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin, Tel. 030.221 869 95
Köln*: Richmodstraße 6, 50667 Köln, Tel. 0221.969 864 13

* Sprechtag nach telefonischer Vereinbarung

Fax 089.999 533 459
Mail info@lp-rechtsanwaelte.com
Web www.lp-rechtsanwaelte.com