QUISMA bietet Komplettlösung zum neuen „Button-Gesetz“ mit Testing und Conversion-Optimierung

QUISMA bietet Komplettlösung zum neuen „Button-Gesetz“ mit Testing und Conversion-Optimierung

München, 26. Juni 2012 – Alle Infos auf Knopfdruck. Am 1. August 2012 tritt das sogenannte „Button-Gesetz“ in Kraft, das für mehr verbraucherfreundliche Transparenz im eShopping sorgen soll. Unternehmen werden in die Pflicht genommen, klar, verständlich und vollständig über einen Vertrag oder Kaufabschluss zu informieren. Dafür müssen eShops ihre Bestellformulare und die dazugehörigen Buttons auf den aktuellen Stand bringen. Die international agierende Performance-Marketing-Agentur QUISMA bietet hierfür eine sichere und bewährte Methode an: Mithilfe des Splittraffic-Testings werden verschiedene gesetzeskonforme Varianten getestet, um herauszufinden, welche die meisten Conversions erzielt. Für die Unternehmen entsteht dadurch so gut wie kein Mehraufwand, dafür aber die Sicherheit, der neuen Regulierung Genüge zu leisten und gleichzeitig den optimalen Button zu finden.

Das „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes“ soll Verbraucher besser vor Kosten- und Abo-Fallen im Internet schützen. Webseitenbetreiber müssen demzufolge die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung und den Gesamtpreis, inklusive aller Steuern und Abgaben, zusätzlich anfallende Fracht-, Liefer- oder Zustellkosten, unmissverständlich ausweisen.

Die QUISMA Button-Lösung

Damit Online-Händler und –dienstleister die neuen Gesetzesvorgaben schnell und einfach umsetzen können, bietet QUISMA diesen Unternehmen eine umfassende und sichere Optimierung ihrer Webseiten an. Dabei wird getestet, welche gesetzeskonforme Variante des Bestellbuttons die höchste Conversion-Rate erzeugt. Das Gesetz bezieht sich allerdings nicht nur auf die Beschriftung des Bestell-Buttons, sondern auf die Informationsbereitstellung der kompletten Bestellseite. Wichtig ist, dass sich die für den Kauf relevanten Informationen deutlich von anderen Textelementen der Webseite abheben müssen und im Gesamtlayout nicht untergehen dürfen. Hierbei testet QUISMA mit tatsächlichen Besuchern der Webseite verschiedene Designs und Größen sowie die unterschiedliche Platzierung der Webseitenelemente. Mit Hilfe der Neuromarketing-Optimierung über Virtual Eyetracking wird die Gestaltung der Page optimiert. Zusätzlich hilft die sogenannte L.I.F.T.–Optimierung Schwachstellen der Webseite zu identifizieren und die Optimierungspotenziale voll auszuschöpfen.

Julian Stein, Account Manager Conversion Optimization bei QUISMA: „Das neue „Button-Gesetz“ zielt auf die schwarzen Schafe der Branche ab, betrifft allerdings auch die vorbildlichen und seriösen Onlinehändler. Damit Webseitenbetreiber keine böse Überraschung erleben und Gefahr laufen, kostenfplichtig abgemahnt zu werden, prüft QUISMA den kompletten Bestellprozess. Mit der QUISMA Button-Lösung sind Unternehmen bestens auf die Gesetzesänderung vorbereitet.“

Über das Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes:

Das Gesetz wurde im Mai 2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit am 1. August 2012 in Kraft. Unternehmen werden verpflichtet, bestimmte Informationen wie z.B. den Gesamtpreis der Ware) klar und verständlich unmittelbar über dem Bestell-Button zur Verfügung zu stellen. Außerdem kommt ein Vertrag nur noch dann zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Dies soll über einen entsprechend und „gut lesbar“ beschrifteten Button erfolgen. Als mögliche Beschriftungen gelten dabei explizit: „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag abschließen“, „kaufen“. Nicht eindeutig und damit nicht zulässig, sind dagegen: „Bestellen“, „Bestellung abschließen“ und „Anmeldung“. Über dem Bestellbutton sind pflichtgemäß u.a. folgende Informationen anzugeben: Produktbeschreibung, Mindestlaufzeit, Gesamtpreis, Versand- und Zusatzkosten. Diese Informationen müssen in einem direkten zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Abgabe der Bestellung zur Kenntnis genommen werden können und klar und verständlich formuliert sein. Bei Nichteinhaltung der neuen Regelungen würden die Verträge einfach nicht zustande kommen. Außerdem drohen Abmahnungen aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes. Das Gesetz gilt explizit für Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Da das Gesetz im Zuge einer EU-Verbraucherrichtlinie umgesetzt wurde, werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2013 alle EU-Länder auf diesem Stand sein.
(Quelle: IHK Saarland, Stand Mai 2012 )

Weitere Informationen unter:
http://www.quisma.com/