Qualvolle Reise bis ans Ende der Welt (FOTO)

Qualvolle Reise bis ans Ende der Welt (FOTO)
 

Heute ist der internationale Tag der biologischen Vielfalt. Für
den Zoll eine wichtige Aufgabe: Zum Schutz von Tieren und Pflanzen
überwacht er in den internationalen Warenverkehr.

Im Jahr 2016 musste der deutsche Zoll bundesweit 915 Aufgriffe mit
insgesamt 63.152 geschützten Tieren und Pflanzen sowie Teile und
Erzeugnisse daraus vermerken. Denn die rund 5.600 Tier- und 30.000
Pflanzenarten, die einem besonderen Schutz unterliegen, sind
weiterhin akut vom Aussterben bedroht. Erschreckende Bilder: 24
lebende Landschildkröten, mit Kunststoff umwickelt und mit Klebeband
fixiert oder einfach in getragen Socken versteckt, 15 lebende Echsen
in der Kleidung vernäht für ihre weite und qualvolle Reise – keine
seltenen Funde für den Zoll an deutschen Flughäfen. Der illegale
Handel mit lebenden Schildkröten, Echsen, Schlangen gilt weiterhin
als lukratives Geschäft mit außerordentlich hohen Gewinnspannen. Oft
ist solch ein Transport unter solchen Bedingungen für die Tiere die
letzte Reise. Aber auch verantwortungslose Reisende bringen noch viel
zu oft geschützte Tiere, Pflanzen oder meist Produkte daraus aus dem
Urlaub mit. „Der deutsche Zoll hat dem Artenschmuggel schon lange den
Kampf angesagt! Von unseren vielen Aufgaben ist das eine, die uns bei
den Kontrollen an den Flughäfen mit am wichtigsten ist. Sowohl was
die Jagd nach organisierten Tätern angeht, als auch die Kontrolle von
Reisenden. Also Finger weg von skurrilen Souvenirs oder gar lebenden
exotischen Tieren aus fernen Ländern. Das sollte nicht nur eine Frage
von Recht und Gesetz sein, sondern auch des persönlichen Gewissens“,
betont Zoll-Chef Uwe Schröder. Zu der traurigen Bilanz der
beschlagnahmten geschützten Tiere und Pflanzen (sowie Teile und
Erzeugnisse daraus) des Zolls 2016 zählen unter anderem: 127 Stück
Krokodil bzw. Alligator, 290 Stück Schlangen, mehr als 1,3 Tonnen
Elfenbein, 3048 Stück Koralle. Seit dem 4. Februar 2017 unterliegen
neue Holzarten den artenschutzrechtlichen Bestimmungen. Es handelt
sich unter anderem um Palisanderholz (Dalbergia), das sich vor allem
zur Fertigung von Musikinstrumenten und für den Möbelbau eignet. Für
Musikinstrumente oder andere Waren aus Palisanderholz ist daher mit
Beginn der Unterschutzstellung grundsätzlich eine vom Bundesamt für
Naturschutz ausgestellte Einfuhr- oder Ausfuhrgenehmigung
erforderlich, wenn diese in die Europäische Union eingeführt oder in
ein Drittland ausgeführt werden. Diese Dokumente sind dem Zoll sowohl
im Reise-, Fracht- oder Postverkehr vorzulegen. Für Privatpersonen,
die mit ihrem Musikinstrument verreisen, gibt es jedoch eine
erleichternde Ausnahme. Wenn der Anteil der geschützten Holzarten
kleiner als zehn Kilogramm ist, werden keine Dokumente benötigt.

INFOBOX

Eine Auflistung der in den Urlaubsregionen angebotenen geschützten
Arten ist unter www.artenschutz-online.de abrufbar. Weitergehende
Informationen zum aktuellen Schutzstatus von Tieren und Pflanzen
finden Sie unter www.wisia.de oder www.cites.bfn.de.

Pressekontakt:
Generalzolldirektion
Pressestelle
Stefan Kirsch
Telefon: 0228 303 11611
Pressestelle.GZD@zoll.bund.de

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