Einen Betriebsbeauftragten für Abfall müssen bestellen: Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen nach BImSchG, Betriebe, in denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen, Betriebe zur Lagerung oder Behandlung von Autowracks, Betreiber von Anlagen zum Sortieren, Verwerten und Entsorgen von Abfällen und Kompostierungsanlagen, Schmelzanlagen für Aluminium und Magnesium, Hersteller von Säuren, Laugen, Salzen und organischen Lösemitteln, Farben, Kältemitteln, Pharmazeutika, Pflanzenbehandlungs- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln, polychlorierten Biphenylen und Terphenylen, Betreiber von Anlagen zur Destillation oder Raffination von Ölen bzw. Erdölerzeugnissen, Betreiber von Anlagen zum Galvanisieren, Härten, Ätzen oder Beizen, auch Krankenhäuser und Kliniken.
Teilnehmer aus Betrieben, die verpflichtend einen Betriebsbeauftragten für Abfall stellen müssen, erwerben im 3-tägigen Fachkundelehrgang Betriebsbeauftragte für Abfall gemäß §§ 59-60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) am 10. – 12. November 2014 die Qualifikation für den Abfallbeauftragten. Als Abfallbeauftragter darf nur bestellt werden, wer die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Die Fachkunde kann mit der Teilnahme an diesem Grundlehrgang bescheinigt werden und muss bei den zuständigen Behörden eingereicht werden.
Mit 10 Expertenbeiträgen aus öffentlicher Verwaltung, Rechtsanwälten, Sachverständigen und Betriebsbeauftragten aus der Industrie von MR Dr. jur. Frank Petersen, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Angela Küster, Bezirksregierung, Dipl.-Ing. Jörg Freise, Thyssen Krupp Steel Europe, RA Andreas Theuer, Thyssen Krupp Steel Europe, Dr. jur. Inga Schwertner, Rechtsanwälte Lenz & Johlen, Peter Schacky, Thyssen Krupp Steel Europe, Dipl.-Ing. Klaus Borkowski, ö.b.u.v. Sachverständiger, beratender Ingenieur, Dipl.-Ing. Wolfgang Schimmelmann, Castrop-Rauxel, Dr. Jürgen Zentgraf, Leiter des Amtes für Umweltschutz, Stadtverwaltung Mülheim, Uwe Manske lernen die Teilnehmer am 1. Tag Grundsätze des Abfallrechts und Kreislaufwirtschaftsgesetzes kennen.
Am 2. Tag werden sie über Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten von Betriebsbeauftragten für Abfall, Arbeitsschutzregelungen, Fragen der Haftung und die Umsetzung des KrWG im Unternehmen informiert.
Am 3. Tag liegt der Schwerpunkt bei der Kreislaufwirtschaft und Entsorgungstechnik: von der Erfassung von Abfalldaten, die behördliche Überwachung der Entsorgungsprozesse, Nachweisverfahren bei Verwertung und Beseitigung betrieblicher Abfälle. Es wird auf die Aufbereitung fester Abfallstoffe eingegangen, die Verwertung und Beseitigung gefährlicher Abfälle in der Praxis runden das für den Erwerb der Fachkunde erforderliche Programm neben den gefahrgutrechtlichen Regelungen beim Abfalltransport ab.
Mehr Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V.
unter information@hdt-essen.de
Tel. 0201/1803-1, Frau Wiese, Fax 0201/1803-346 oder direkt unter
http://www.hdt-essen.de/Abfallbeauftragte_Lehrgang_W-H090-11-135-4