PVS aus Münster senkt Gebühren für Sofortauszahlungsservice

Eine gut frequentierte Arztpraxis und ein hoher Privatanteil sind noch kein Garant für kontinuierliche Honorareingänge, denn die erbrachte Privatbehandlung geht nicht immer mit einem sofortigen Rechnungsausgleich einher. Der Zahlungseingang lässt teilweise wochenlang auf sich warten.

Gründe hierfür sind eine allgemeine Verschlechterung der Zahlungsmoral sowie zum Teil längere Bearbeitungszeiten auf Seiten der Kostenträger.

Der Praxis wird wertvolle Liquidität entzogen. Eine solide wirtschaftliche Planung wird dadurch immer schwieriger.

„Unser Sofortauszahlungsservice „Cash Direct“ erfreut sich zunehmender Beliebtheit und hat kontinuierlich an Bedeutung gewonnen“, so der Geschäftsführer der PVS Westfalen-Nord (http://www.pvs-westfalennord.de) F.-Arnold Thüning.

„Cash Direct bietet einen regelmäßigen Kapitalfluss aus der Privatliquidation und erhöht damit die Planungssicherheit in der Praxis. Darüber hinaus profitiert der Arzt durch mehr Unabhängigkeit von den Kreditinstituten“, so Thüning weiter.

Angesichts der Situation auf den Kapital- und Finanzmärkten hat das Unternehmen die bisherige Gebühr um 20 % reduziert und mit Wirkung ab dem 1. April 2013 auf jetzt 0,8 % des Vorauszahlungsbetrages festgelegt. Darüber hinaus ist dieser Service von der Umsatzsteuer befreit.

Die Sofortauszahlung kann der Arzt regelmäßig nach jedem Rechnungseingang oder individuell nach Bedarf in Anspruch nehmen. Dabei können bis zu 100 % des abgerechneten Honorarvolumens zur Verfügung gestellt werden.

Alternativ können Mitglieder unabhängig von „Cash Direct“ auch auf die individuelle Guthabenauszahlung zurück greifen. Wöchentliche, 14-tägige und monatliche Auszahlung ist möglich.

Weitere Informationen unter:
http://www.pvs-westfalennord.de