
Die Psychotherapeutenkammer Hessen fordert das Bundesministerium
für Gesundheit (BMG) auf, den Sachverständigenrat zur Begutachtung
der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR Gesundheit) durch zumindest
eine Expertin oder einen Experten für psychische Erkrankungen zu
ergänzen. Dies geht aus einer Resolution hervor, die von der
Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer in Wiesbaden
einstimmig verabschiedet wurde: „Mit Blick auf den hohen Anteil
psychischer Erkrankungen beim Krankenstand und bei Frühverrentungen
muss die Kompetenz des Sachverständigenrates dringend um diesen
Bereich erweitert werden: durch eine Expertin oder einen Experten,
die/der die Versorgungsleistungen von Psychologischen
Psychotherapeut(inn)en bzw. Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeut(inn)en kennt und die Notwendigkeit dieser
Versorgungsleistungen bei der Entwicklung des Gesundheitswesens in
den Diskussionsprozess des Sachverständigenrates einbringen kann.“
Nur so könne der Sachverständigenrat seiner Aufgabe, „Möglichkeiten
der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufzuzeigen, mit
geweitetem Blick nachkommen“.
„Zukunftskonzepte für wirksames Vernetzen im Gesundheitswesen“
„Funktionierende Zukunftskonzepte für ein sinnvolles Vernetzen der
Leistungserbringer im Gesundheitswesen lassen sich nur von Fachleuten
entwickeln, die alle beteiligten Akteure im Blick haben und auch in
die Konzepte einbeziehen“, heißt es in der am Montag (5.11.)
veröffentlichten Resolution der Psychotherapeutenkammer. Derzeit
besteht der SVR Gesundheit aus Gesundheits- und
Pflegewissenschaftlern sowie Experten für Volkswirtschaftslehre, das
Management im Gesundheitswesen, für Klinische Pharmakologie, für
Innere Medizin und Allgemeinmedizin. Für das Gutachten 2018, das Wege
für eine bessere Koordination der Versorgung von Menschen mit
psychischen Erkrankungen suchte, hätte der Sachverständigenrat nach
Überzeugung der Psychotherapeutenkammer Hessen sehr viel stärker
Fachleute einbeziehen können, die sich mit ambulanten
Therapieangeboten auskennen (auch mit Blick auf das Grundprinzip
„ambulant vor stationär“). Um eine zu starke Fixierung auf Kliniken
künftig zu vermeiden und praktikable Wege für eine optimierte
Koordination der Versorgung von Menschen mit seelischen Störungen zu
finden, bieten Hessens Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dem
SVR ihre Mitarbeit an.
Pressekontakt:
Robert G. Eberle
Psychotherapeutenkammer Hessen
Frankfurter Str. 8
65189 Wiesbaden
Tel: 0611 5316826
Mail: presse@ptk-hessen.de
Original-Content von: Psychotherapeutenkammer Hessen, übermittelt durch news aktuell