
PSD I – Grundlage für EU-weiten Zahlungsverkehr
Die PSD II ist die Novelle der PSD I aus dem Jahr 2007. Die PSD I gilt als rechtliche Grundlage für die Schaffung eines EU-weiten Zahlungsverkehrs und schuf damit u.a. die Basis für das SEPA-Lastschriftverfahren. Sie beschränkte sich dabei auf die Regulierung der Tätigkeiten von Kreditinstituten und Zahlungsinstituten, die Zahlungsdienste erbringen und sah hauptsächlich Regelungen für die Eigenmittelanforderungen und Erteilung von Bank-zulassungen vor.
PSD II – Neue Zahlungsmodelle erfordern neue Regularien
Die PSD II hingegen zielt darauf ab, »die Sicherheit zu verbessern, Wahlmöglichkeiten für Verbraucher zu erweitern und mit der Innovation Schritt zu halten«, so die Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 05. Mai 2015. Die Umsetzung soll über die Öffnung des Marktes für Drittanbieter, vor allem FinTechs wie PAYMILL, erfolgen.
Neben den bereits oben genannten Instituten, werden im Rahmen der PSD II nun auch sogenannte Zahlungsauslösedienste, wie zum Beispiel Sofort-Überweisung oder giropay, und im geringeren Umfang auch Kontoinformationsdienste, wie bspw. die Banking-App Centralway Numbrs, reguliert. Mit Umsetzung der PSD II wird diesen Diensten vom kontoführenden Institut ein Zugang zum Online-Konto des Kunden gewährt. Dieser Zugang darf nur in ausreichend begründeten Fällen abgelehnt werden, bspw. im Falle eines betrügerischen Zugriffs auf ein Kundenkonto. Abgewickelt werden die Zahlungen über eine Softwarebrücke zwischen dem Internetportal der Hausbank und der Webseite des Online-Händlers. Die Zahlungsauslösedienste dürfen dabei weder Geldbeträge des Kunden vorhalten, noch Zahlungsdaten speichern.
Folgen der PSD II für Banken, FinTechs und Verbraucher
Diese Regulierung der Zahlungsauslösedienste und die mit der PSD II neu hinzugekommene Pflicht zur Beantragung einer Zulassung als Zahlungsinstitut, trägt zur Erhöhung der Rechtssicherheit bei, was besonders beim Verbraucher Vertrauen schafft. Die Reduzierung der Haftungsgrenze für den Kunden von 150 auf 50 im Schadensfall, ist ein weiterer Pluspunkt für den Verbraucher, den die neue Richtlinie mit sich bringt.
Für die kontoführenden Institute hingegen bedeutet die Novelle zunächst einen hohen Aufwand für Planung und Umsetzung und damit zusätzliche Kosten, da für sie die PSD II verpflichtend ist. Hinzu kommen die womöglich unentgeltliche Bereitstellung der Online-Banking-Infrastruktur für die Drittanbieter und der zunehmende Verlust des Kundenkontakts.
Bei aller Kritik gibt es jedoch auch Vorteile der PSD II. Händler können ihren Kunden mehr Alternativen zur schnellen und unkomplizierten Bezahlung im Online-Geschäft anbieten, was wiederum bei dem Verbraucher für mehr Komfort sorgt. Für viele FinTechs bietet die neue Richtlinie vor allem die Chance, sich am Markt zu etablieren. Und auch für die Banken gibt es einen positiven Aspekt: Sie können selbst neue Geschäftsmodelle und Einnahmequellen erschließen. Ein erster Schritt ist die Gründung von paydirekt, ins Leben gerufen von deutschen Privat- und Genossenschaftsbanken sowie Sparkassen, als deutsche Antwort zu Paypal.
Der nächste Meilenstein in der Umsetzung der Richtlinie ist der 13. Juli 2017 – dann erfolgt die Veröffentlichung der präzisen Anforderungen an die Schnittstelle zur Datenübertragung und an die entsprechenden Sicherheitsstandards.