Prozess: Berliner Kunstsammler Torsten Bröhan muss Auskunft über erzielten Kaufpreis für seine Sammlung erteilen

Der Berliner Kunsthändler und Sammler Torsten
Bröhan wurde vom Landgericht Berlin dazu verurteilt, einem Kläger den
erzielten Kaufpreis für eine große Sammlung von Designklassikern zu
nennen, welche die chinesische Stadt Hangzhou zwischen 2010 und 2011
für ein geplantes Museum erworben hat. Gegen das Urteil (Aktenzeichen
28 O 14/14) ist Berufung möglich. Die Entscheidung ist nicht
rechtskräftig.

Bröhan wurde von Unternehmensberater Stephan Balzer auf Auskunft
verklagt. Die beiden Geschäftsleute streiten um Balzers Anspruch auf
Provision aus einer Vermittlungsvereinbarung für den Sammlungsverkauf
nach China.

Chinesischen Medien meldeten eine mittlere zweistellige
Millionensumme als Kaufpreis.

Bröhan behauptete, dass der Kauf auf seine eigenen Kontakte und
Bemühungen zurückzuführen sei. Dies sieht das Landgericht Berlin
anders und vermutet in seinem Urteil, dass die von Balzer
hergestellten Kontakte für den Kaufvertragsabschluss ursächlich
waren.

Die rund 7.000 Objekte umfassende Sammlung von Designstücken des
19. Und 20. Jahrhunderts soll auf dem Gelände der renommierten
Chinese Academy of Arts von Hangzhou in einem Designmuseum zugänglich
gemacht werden und den Studenten der Akademie für Lehre und Forschung
dienen.

Hintergründe und Details zu diesem Urteil finden Sie bei
beck-online: http://ots.de/I9R1j

Pressekontakt:
Stephan Balzer, red onion GmbH, Schönhauser Allee 10/11, 10119
Berlin; Tel: +49-30-726 26 75 – 0; E-Mail: info@redonion.de