Der Europäische Gerichtshof hat jetzt ein
Urteil erlassen, das Inhabern von Markenrechten deutlich mehr
Sicherheit als bislang vermittelt. Anwalt Prof. Paul Lange (Siebeke,
Lange, Wilbert, Düsseldorf), einer der führenden Anwälte für Marken-
und Kennzeichenrecht in Deutschland und Verfasser des Standardwerks
zum Markenrecht („Der Lange“): „Dieses Urteil kann Schäden in
Milliardenhöhe von der deutschen Wirtschaft abwenden.“
Eine Marke hat für das Unternehmen, dem sie gehört, einen großen
Wert. Je mehr Umsatz mit ihr erzielt wird, desto bedeutender ist sie
für das Unternehmen, umso mehr bedarf sie des Schutzes. Eine Marke
kommuniziert mit dem Verbraucher über ihr Design. Das jedoch bedarf
immer wieder eines Relaunch: Sie muss immer wieder, idealerweise mit
für den Verbraucher fast unmerklichen Änderungen, dem Zeitgeist
angepasst werden. Dies kann bei einer Vielzahl von Produkten
nachvollzogen werden, die im Laufe der Jahrzehnte mehrfach ihr
„Gesicht“ verändert haben.
Im Jahre 2007 überraschte der Europäische Gerichtshof in einem
italienischen Fall allerdings sinngemäß mit der Aussage, dass ein
Markeninhaber, selbst nach einem nur geringfügigen Relaunch,
weiterhin auch die alte Marke benutzen müsse, wenn die neue
Markenversion neben der alten im Markenregister eingetragen ist. Dies
sah man in Deutschland gänzlich anders, denn nachvollziehbar nutzt
die Wirtschaft hier nach einem Marken-Relaunch nur noch die aktuelle
Version der Marke und lässt diese auch selbstständig registrieren.
Der Düsseldorfer Anwalt hatte als erster darauf hingewiesen, dass die
Feststellung des Europäischen Gerichtshofs nicht mit dem deutschen
Markengesetz übereinstimme und eine weitere Überprüfung des
Europäischen Gerichtshofes angeregt.
Diese Vorlage durch den Bundesgerichtshof hatte nun Erfolg. Mit
seiner Entscheidung vom 25. Oktober 2012/ C-553/11 fällte der
Europäische Gerichtshof nunmehr ein für die Wirtschaft bedeutsames
Urteil: Dem Markeninhaber ist es jetzt gestattet, ausschließlich die
aktualisierte Markenversion zu benutzen, womit die wertvolle alte
Marke voll umfänglichen Schutz genießt. Beide Marken müssen vom
Verbraucher allerdings als ein und dasselbe Zeichen wahrgenommen
werden.
Prof. Paul Lange: „Die Folgen des ursprünglichen Urteils des
Europäischen Gerichtshofs wären für die übliche und notwendige
Modernisierungspraxis dramatisch gewesen. Nahezu alle abgewandelten
Altmarken wären in der Praxis wegen Nichtbenutzung löschungsreif
gewesen und dem Verfall preisgegeben. Sie hätten auch nicht mehr zur
Stützung jüngerer Markenversionen herangezogen werden können. Hier
haben der deutschen Wirtschaft Milliardenschäden gedroht. Durch das
aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofes besteht jetzt Klarheit
und Sicherheit – hier hat sich die für das Funktionieren der
Wirtschaft unbedingt erforderliche Regelung durchgesetzt. Marken sind
Kommunikationsinstrumente. Sie müssen den aktuellen
Kommunikationsformen angepasst werden können, ohne sie dabei gleich
dabei zu gefährden.“
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